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Entsorgung
8029870/V2-0/2025-12| Endress+Hauser
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Hinweis
Die jeweils gültigen lokalen und gesetzlichen Umweltbestimmungen und Richtlinien zur
Entsorgung von Industrie- und Elektroschrott müssen beachtet werden.
ENTSORGUNG VON BATTERIEN, ELEKTRISCHEN UND ELEKTRONISCHEN GERÄTEN
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Gemäß den Europäischen Richtlinien und Verordnungen dürfen Batterien, Akkumulato-
ren sowie elektrische oder elektronische Geräte nicht über den Hausmüll entsorgt wer-
den.
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Der Eigentümer ist verpflichtet, die Geräte am Ende ihrer Einsatzzeit über die entspre-
chenden öffentlichen Rücknahmestellen zu entsorgen.
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Dieses Symbol auf dem Produkt, der Verpackung oder in diesem Dokument, weißt darauf
hin, das ein Produkt unter diese Bestimmungen fällt.
Folgende Baugruppen können Stoffe enthalten, die gesondert entsorgt werden müssen:
Elektronik:
●
Kondensatoren, Akkumulatoren, Batterien.
Displays:
●
Flüssigkeit in den LC-Displays.
Messgasleitungen:
●
Giftige Stoffe des Messgases können in weiche Werkstoffe des Gasweges (z.B. Schläu-
che, Dichtringe) eindringen oder anhaften. Solche Effekte müssen bei der Entsorgung
berücksichtigt werden.
Analysator-Module:
Hinweise zur Entsorgung der Analysator-Module befinden sich in den entsprechenden
Betriebsanleitungen.
ENTSORGUNG
B E T R I E B S A N L E I T U N G | TRANSIC EXTRACTIVE
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