Allgemeine Hinweise
Bei der Montage bzw. beim Einbau besteht Verletzungs-
gefahr. Um etwaige Verletzungen zu vermeiden, muss
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden.
Brandschutzklappen sind in der Form einzubauen, dass
äußere Kräfte die dauernde Funktionsfähigkeit nicht be-
einträchtigen.
Lüftungsleitungen dürfen infolge thermischer Ausdehnun-
gen (Brandfall) keine erheblichen Kräfte auf Wände, Stüt-
zen bzw. Decken und somit auch auf Brandschutzklappen
ausüben.
Entsprechende Kompensationsmaßnahmen, wie z.B. die
Anordnung von flexiblen Stutzen (SCHAKO Typ FS-RS/-RF)
oder geeignete Leitungsverlegung (Leitungswinkel und -
verziehungen) sind nach Bedarf vorzusehen. Nationale
Vorgaben sind zu beachten und umzusetzen.
Die Anschlussmöglichkeit der Lüftungsleitungen ist vor
dem Einbau der Brandschutzklappe zu prüfen. Gegebe-
nenfalls sind Verlängerungsteile (bauseitig oder als Zube-
hör SCHAKO Typ VT-RF) erforderlich, z.B. bei großen
Wand- und Deckenstärken. Beim Anschluss von Leitungs-
komponenten ist die Befestigungsart in der Form zu wäh-
len, dass keine Beschädigungen an der Brandschutzklappe
bzw. deren Zubehör entstehen.
Bei der Montage sind gegebenenfalls Gehäuseaussteifun-
gen oder ähnliches vorzusehen.
Das Erfordernis statisch tragender Stürze ist gegebenen-
falls zu berücksichtigen.
Bei nicht vierseitiger Ausmörtelung einer Brandschutz-
klappe müssen bauseitige Einbau- und Montagehilfen
rückgebaut werden.
Unsachgemäßer Transport/Umgang kann Beschädigun-
gen/Funktionsbeeinträchtigungen nach sich ziehen. Dar-
über hinaus ist die Folie der Transportverpackung zu ent-
fernen und die Lieferung auf Vollständigkeit zu prüfen.
Brandschutzklappen sind bei der Lagerung vor Staub, Ver-
schmutzung, Feuchtigkeit und Temperatureinflüssen (z.B.
direkter Sonneneinstrahlung, wärmeabgebende Licht-
quelle etc.) zu schützen. Sie dürfen nicht unmittelbaren
Witterungseinflüssen ausgesetzt werden und dürfen nicht
unter -20°C bzw. über 50°C gelagert werden.
Die Brandschutzklappe ist vor Verschmutzung und Be-
schädigungen zu schützen. Nach erfolgtem Einbau sind
etwaige Verschmutzungen umgehend zu entfernen.
Die Platzverhältnisse beim Einbauen, Ausmörteln, etc.
sind ausreichend zu dimensionieren.
Funktionsprüfung der Brandschutzklappe vor und nach
der Montage durchführen, hierfür ist auf entsprechende
Zugänglichkeit zu achten.
Elektrische Installation bzw. Arbeiten an elektrischen
Komponenten dürfen nur von Elektrofachkräften durch-
geführt werden, die Versorgungsspannung ist hierzu aus-
zuschalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern.
Wir weisen darauf hin, dass zur Reinigung von Brand-
schutzklappen in Edelstahlausführung nur geeignete Pfle-
gemittel verwendet werden dürfen!
Konstruktionsänderungen vorbehalten
Rücknahme nicht möglich
Brandschutzklappe BSK-RPR
Technische Dokumentation
Ausführungen und Abmessungen
Mindestab- bzw. Überstände
Angegebene Maße sind als Einbauempfehlung der BSK-RPR zu
betrachten und können örtlich bedingt abweichen. Die Brand-
schutzklappe muss zur Gewährleistung des Brandschutzes ent-
sprechend der technischen Dokumentation, Einbau-, Mon-
tage- und Betriebsanleitung eingebaut werden.
Revisionsöffnungen an der BSK-RPR sind nicht vorhanden, da-
her sind Revisionsöffnungen in den angeschlossenen Lüftungs-
leitungen in unmittelbarer Nähe auszuführen. Revisionsöff-
nungen müssen frei zugänglich sein, insbesondere ist darauf,
beim Einbau von mindestens 2 Brandschutzklappen neben-
bzw. untereinander oder beim Einbau in unmittelbarer Nähe
von benachbarten Bauteilen, zu achten.
Abbildung 11: Mindestabstände zu Wänden, Decken und
BSK-RPR zueinander
1.)
Von SCHAKO empfohlener Mindestabstände für ausrei-
chende Zugänglichkeit
2.)
Der Abstand zwischen Brandschutzklappe und benach-
bartem Bauteil (Wand/Decke) ist entsprechend der je-
weiligen Einbausituation festzulegen bzw. den Über-
standsmaßen anzupassen.
3.)
Beim Einbau der BSK-RPR mit Anbaurahmen AR (Nenn-
größen 100 - 250) an massiven Wänden ist der Einbau mit
verringertem Abstand (Anbaurahmen AR an Anbaurah-
men AR) zulässig.
Beim Einbau der BSK-RPR (Nenngröße 100 - 500) in mas-
sive Decken ist der Einbau mit verringertem Abstand
(55 mm) zulässig. Bei anderen Einbausituationen kann es
konstruktionsbedingt zu einer Vergrößerung des Ab-
stands kommen. Auf ausreichenden Abstand zwischen
Anbauteilen ist zu achten.
Das Maß x beträgt bei:
-
Handauslösung, Haftmagnete MH1/MH2, Impuls-
magnet MI1 ca. 80 mm
-
Federrücklaufantriebe B10/B11 bzw. B42 und
S00/S01 max. ca. 90 mm
-
Explosionsgeschützter Federrücklaufantrieb
Ex-Max-5.10-BF (X14/X15) max. ca. 170 mm
Das Maß y beträgt bei:
-
Handauslösung, Haftmagnete MH1/MH2, Impuls-
magnete MI1 max. ca. 50 mm / Handauslösung mit
Endschalter max. ca. 100 mm
-
Federrücklaufantriebe B10/B11 bzw. B42 und
S00/S01 max. ca. 50 mm
-
Explosionsgeschützter Federrücklaufantrieb
Ex-Max-5.10-BF (X14/X15) max. ca. 50 mm
Stand: 2026-01-08 | Seite 10