3.6 Ändern des Wahlverfahrens der Telefonanlage
Das Wahlverfahren der Anlage zum Amt hin kann programmiert
werden. Unabhängig vom Wahlverfahren der Nebenstellen wird
auf der Amtsleitung das programmierte Wahlverfahren verwendet.
Wahlverfahren MFV einstellen
Kennziffer
1 0
Nach richtiger Eingabe ist ein positiver Quittungston hörbar.
Die Anlage stellt sich mit Programmabschluß auf Mehrfrequenz-
verfahren (MFV) um.
Wahlverfahren IWV einstellen
Kennziffer
1 0
Nach richtiger Eingabe ist ein positiver Quittungston hörbar.
Die Anlage stellt sich mit Programmabschluß auf Impuls-Wahlver-
fahren (IWV) um.
3.7 Nebenstellenanschlüsse ab- bzw. anmelden
Werkseitig sind die Nebenanschlüsse 1– 4 angemeldet.
Nebenstellenanschlüsse, die nicht belegt sind, sollten an der Zen-
trale abgemeldet werden.
Werden Nebenstellen ausgetauscht, umgesteckt oder an der Tele-
fonzentrale umgeklemmt, so müssen sie jeweils neu an der Zen-
trale angemeldet werden.
Wichtig:
Werden vorhandene Nebenstellen durch neue Nebenstellen
mit anderem Wahlverfahren ersetzt, so müssen die neuen
Nebenstellen an der Zentrale angemeldet werden.
Haben die Nebenstellen das gleiche Wahlverfahren, so kann
das Anmelden entfallen
30
wählen.
2
wählen.
1