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Zoneneinteilung; Gerätegruppeneinteilung - Planeta Lst-H-Ex Originale Betriebsanleitung

Einschienenfahrwerk
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2.9.3

Zoneneinteilung

Die explosionsgefährdeten Bereiche werden in verschiedene Zonen eingeteilt, abhängig von der Häufigkeit und Dauer
des Auftretens von gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären. Zone 0, 1 und 2 stehen für Bereiche, in denen sich
eine solche Atmosphäre aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann. Zone 0 ist der Bereich mit
mehr als 50% Vorhandensein einer explosionsfähigen Atmosphäre während der Betriebsdauer, meist im Inneren von
Rohren und Behältern. Zone 1 ist der Bereich mit weniger als 50% Vorhandensein einer solchen Atmosphäre. Zone 2
ist die geringste Einstufung und liegt vor, wenn die Zeitdauer des Vorhandenseins einer explosionsfähigen Atmosphäre
etwa 30 Minuten pro Jahr beträgt.
Zone 20, 21 und 22 stehen für Bereiche, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre in Form von brennbarem Staub
in der Luft entsteht. Zone 20 ist der Bereich mit langfristigem oder häufigem Vorhandensein einer solchen Atmosphäre.
Zone 21 ist der Bereich mit gelegentlichem Auftreten einer gefährlichen Atmosphäre. Zone 22 ist der Bereich, in dem
diese Atmosphäre normalerweise nicht oder nur kurzzeitig auftritt.
Je nachdem in welcher Zone sich ein Gerät befindet, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko von
Zündquellen zu reduzieren.
Zone 0/20: Eine explosionsgefährliche Atmosphäre tritt ständig, über lange Zeiträume oder häufig auf.
Zone 1/21: Eine explosionsgefährliche Atmosphäre tritt im Normalbetrieb gelegentlich auf.
Zone 2/22: Eine explosionsgefährliche Atmosphäre tritt im Normalbetrieb nicht oder kurzzeitig auf.
2.9.4
Gerätegruppeneinteilung
Auf Grundlage der Zoneneinteilung im Explosionsschutz werden spezifisch für jede Zone Geräte ausgewählt, die die
grundlegenden Anforderungen nach 2014/34/EU erfüllen müssen. Dabei wird zwischen Gerätegruppe und
Gerätekategorie unterschieden. Grundsätzlich existieren nach RL 2014/34/EU 2 verschiedene Gerätegruppen.
Gerätegruppe I gilt für Geräte zur Verwendung in Untertagebetrieben von Bergwerken sowie deren
Übertageanlagen, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet werden können.
Gerätegruppe II gilt für Geräte zur Verwendung in den übrigen Bereichen, die durch eine explosionsfähige
Atmosphäre gefährdet werden können.
Sicherheit
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Diese Anleitung auch für:

Lst-g

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