Sicherheit
2.4
Sorgfaltspflichten und Anforderungen
Die Anforderungen für Wahrung von Sicherheit und Gesundheitsschutz wurden erfüllt. Diese Sicherheit kann in der
betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Der
Betreiber des Geräts muss diese Maßnahmen planen und ihre Ausführung kontrollieren. Für den sicheren Betrieb ist
der Betreiber verantwortlich. Der Betreiber hat dazu zu sorgen, dass Unterweisungen des Bedienungs- und des
Wartungspersonals rechtzeitig vor Arbeiten mit oder an dem Gerät erfolgen. Dieses Personal darf wegen der
Verletzungsgefahren durch z.B. Hängenbleiben oder Einziehen keine lose Kleidung, offene lange Haare oder Schmuck,
auch keine Ringe tragen. Unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder die Reaktionsfähigkeit beeinflussenden
Medikamenten stehende Personen dürfen keinerlei Arbeiten mit oder an dem Erzeugnis vornehmen. Der Anwender
muss die notwendige Einweisung und Erfahrung sowie eventuell erforderliche Werkzeuge haben, um Arbeiten an und
mit dem Gerät ausführen zu können. Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an dem
Bauteil arbeiten. Ebenfalls muss der Anwender ausreichende körperliche und geistige Fähigkeiten besitzen.
Die Sicherheitshinweise für das Gerät müssen unbedingt beachtet werden, da die Missachtung schwerwiegende
Verletzungen oder sogar den Tod zur Folge haben kann. Als Hersteller können wir nicht alle potenziellen Gefahren
voraussehen, daher sind die Sicherheitshinweise in dieser Anleitung nicht allumfassend. Es dürfen keine Arbeiten
durchgeführt werden, wenn die entsprechenden Informationen nicht gelesen und verstanden wurden. Der Anwender
ist selbst dafür verantwortlich, die Sicherheit für sich und andere zu gewährleisten, wenn von den vom Hersteller
vorgeschlagenen Arbeitsmitteln, Handlungen, Arbeitsmethoden oder Arbeitstechniken abgewichen wird.
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