Einleitung
1.6
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Dokuments sind:
Qualifizierte Fachkraft:
befähigte Person:
Sachverständiger:
elektronische Fachkraft:
Hebezeug:
Gerät:
Kran:
Tragmittel:
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Eine qualifizierte Fachkraft ist eine Person, die über spezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen in einem bestimmten Fachgebiet verfügt. Diese Fachkräfte haben in der Regel
eine formale Ausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung, die sie für ihre Tätigkeit
qualifiziert.
Sie
sind
in
verantwortungsbewusst zu erledigen und bringen ein hohes Maß an Fachwissen mit.
Qualifizierte Fachkräfte werden in verschiedenen Bereichen wie Technik, Medizin, IT,
Handwerk, Bildung, Management und vielen anderen eingesetzt.
Zur Prüfung befähigte Personen sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung,
Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die
erforderliche Fachkunde verfügen. Die genauen Anforderungen an die Befähigung werden
in den entsprechenden Vorschriften und Regelwerken festgelegt. In der Regel sind dies
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sachkundige für die Prüfung von Arbeitsmitteln oder
Personen mit vergleichbarer Qualifikation. Die genaue Qualifikation und Befähigung hängt
jedoch von der Art und dem Umfang der Prüfung ab. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die
beauftragte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt und die Prüfung
ordnungsgemäß durchführen kann.
Ein Sachverständiger ist eine „anerkannte befähigte Person" ist, welche durch ihre fachliche
Ausbildung und Erfahrung Kenntnisse auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels
besitzt
und
mit
den
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und allgemeinen anerkannten Regeln der Technik
vertraut ist. Diese befähigte Person muss regelmäßig Arbeitsmittel entsprechender Bauart
und Bestimmungen prüfen und gutachterlich beurteilen. Diese Befähigung wird durch
zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) entsprechend erteilt.
Eine elektronische Fachkraft ist eine Person, die über spezifische Kenntnisse und
Fähigkeiten im Bereich der Elektronik verfügt. Sie ist in der Lage, elektronische Geräte zu
installieren, zu warten und zu reparieren.
Hebezeug ist der Überbegriff für alle Geräte, die zum Bewegen oder Heben von Gewichten
(Lasten) genutzt werden
Ein Gerät ist eine technische Vorrichtung oder Maschine, die entwickelt wurde, um eine
bestimmte Funktion oder Aufgabe zu erfüllen. Es kann elektronisch, mechanisch oder
manuell betrieben werden und besteht aus verschiedenen Komponenten, die
zusammenarbeiten, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.
Ein Kran ist ein Hebezeug, welches Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in
eine oder mehrere Richtungen bewegen kann.
Tragmittel sind Einrichtungen, die fest mit dem Hebezeug verbunden sind, z. B. Seile,
Ketten, Traversen, Greifer, Kranhaken, Zangen. Sie sind fest in das Hebezeug eingebaut
und dienen der Aufnahme von Anschlagmitteln, Lastaufnahmemitteln oder Lasten.
der
Lage,
komplexe
einschlägigen
staatlichen
Aufgaben
eigenständig
Arbeitsschutzvorschriften,
und