2.9.7
Explosionsgruppe
Die Mindestzündenergie, die ein zündwilliges Gemisch gerade noch entzündet, ist bei den brennbaren Gasen in
Explosionsgruppen unterteilt. Die Gefährlichkeit der unterschiedlichen Gasarten ist unterteilt nach ihren spezifischen
Zündfähigkeiten. Daher findet in diesem Bereich eine Unterteilung der Betriebsmittel nach der Explosionsgruppe statt.
Die Gefährlichkeit steigt zunehmend an von Explosionsgruppe IIA bis IIC. Propan beispielsweise fällt unter die
Explosionsgruppe IIA, Wasserstoff hingegen unter die Explosionsgruppe IIC, da Wasserstoff eine geringere
Mindestenergie benötigt um entzündet zu werden. Entsprechend der Explosionsgruppe steigen die Anforderungen an
elektrische Betriebsmittel. Betriebsmittel, die für IIC zugelassen sind, dürfen auch für alle anderen Explosionsgruppen
verwendet werden. Explosionsgruppen werden über die Gerätegruppe und Gerätekategorie bestimmt, in welchen
Zonen ein Betriebsmittel eingesetzt werden kann. Sie wird über die Explosionsgruppe und Temperaturklasse bestimmt,
für welche Medien innerhalb der Zonen das Betriebsmittel eingesetzt werden darf.
Tabelle 6 Explosionsgruppen
explosionsfähige Gas-Atmosphären
Propan
Acrylnitril
Ammoniak
Ethylen
Methan
Ethylglycol
Ethan
Schwefelwasserstoff
IIA
IIB
2.9.8
Temperaturklassen
Ein Betrieb von Geräten und Betriebsmitteln in einem explosionsgefährdeten Bereich ist nur dann zulässig, wenn deren
maximale Oberflächentemperatur unterhalb der Zündtemperatur des umgegebenen explosionsfähigen Gemisches
liegt. Die Temperaturklassen dienen dazu, beurteilen zu können, wie hoch die maximale Oberflächentemperatur des
Gerätes betragen darf. Dabei gibt es sechs Temperaturklassen von T1 bis T6, welche die zulässige maximale
Oberflächentemperatur festlegt. T6 ist die höchste Temperaturklasse, das Gerät darf hierbei nur eine maximale
Oberflächentemperatur von 85°C aufweisen. Diese Temperaturklasse wird gewählt, wenn Stoffe wie
Schwefelkohlenstoff zum Einsatz kommen. Schwefelkohlenstoff hat eine Zündtemperatur von 95°C, bei dem sich dieser
Stoff entzündet. Daher muss die Oberfläche des Gerätes auch weniger Temperatur aufweisen. Betriebsmittel und
Geräte die eine höherwertige Temperaturklasse wie beispielsweise T6 aufweisen, sind auch automatisch für die
schlechteren Temperaturklassen wie T1 bis T5 geeignet.
Tabelle 7 Temperaturklassen
max. 450°C
max. 300°C
T1
Gruppe II
Wasserstoff
Acetylen
Schwefelkohlenstoff
IIC
Gruppe II explosionsfähige Gas-Atmosphären
max. 200°C
T3
T2
Gruppe III
explosionsfähige Staub-Atmosphären
brennbare
nicht leitfähige
Schwebstoffe
Stäube
IIIA
IIIB
IIIC
max. 135°C
max. 100°C
T5
T4
Sicherheit
leitfähige
Stäube
max. 85°C
T6
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