Gebrauchsanweisung – Hercules Prime R129
5. Zweckbestimmung
5.1 Bestimmungsgemäße Verwendung / Anwendungsbereiche
Der Reha-Autositz Hercules Prime ist ein Medizinprodukt der Klasse 1.
Er ist konzipiert für die behindertengerechte Beförderung und zur Einhaltung einer
gesicherten Sitzposition des Nutzers mit einem Körpergewicht von bis zu 80 kg in
Kraftfahrzeugen. Die Sicherung des Sitzes erfolgt immer mit dem fahrzeugeigenen
3-Punkt-Sicherheitsgurt. Der 5-Punkt-Gurt des Reha-Autositzes dient der Positionie-
rung und Unterstützung einer aufrechten Sitzposition des Nutzers.
In einigen Ländern (z.B. auch in Deutschland) ist es erforderlich, eine ärztliche
Verordnung (z.B. Kopie vom bereits vorliegenden Rezept zur Kostenübernahme des
Sitzes durch einen Kostenträger) mitzuführen. Das gilt besonders, wenn der Sitz
gegenüber dem Original Thomashilfen Reha-Autositz nachträglich verändert wurde
oder wenn Zubehör wie Drehplatte, Neigungsplatte oder Fußstütze verwendet wird.
Der Reha-Autositz sorgt für zusätzlichen Halt beim sicheren Sitzen, Stabilisierung
der Kopfkontrolle und stabilen Sitz im Beckenbereich. Der Sitz lässt sich durch eine
Verstellung von Rückenhöhe und/oder Schulterbreite an das Wachstum des Nut-
zers bzw. Körperbau verschiedener Nutzer anpassen. Zusätzlich bietet das Produkt
umfangreiches Zubehör zur individuellen Anpassung. Weiteres benötigtes Zubehör
zur Thorax unterstützung kann von autorisiertem Fachpersonal gefertigt und an den
verfügbaren Montagemöglichkeiten am Sitzrücken angebracht werden.
Eine andere oder darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
5.2 Indikation / Patientenzielgruppe, vorgesehene Anwender
Der Reha-Autositz wird eingesetzt bei Kindern mit strukturellen und / oder funktionellen
Einschränkungen oder Fehlhaltungen im Kopf- und Rumpfbereich. Außerdem bei
Personen, die geistig oder neurologisch beeinträchtigt oder wahrnehmungsgestört
sind. Er sorgt für eine stabile und physiologische Positionierung, wenn ein handels-
üblicher Kinderautositz zu klein bzw. nicht geeignet oder der fahrzeugeigene Sicher-
heitsgurt nicht ausreichend ist für eine aufrechte Sitzhaltung im Fahrzeug.
5.3 Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
Bei sachgerechtem Gebrauch können Risiken bei der Anwendung ausgeschlossen
werden. Kontraindikationen sind nicht bekannt.
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2025-11