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Notwendige Wärmedämmung Und Vormauerung; Zulässiges Wärmedämm- Und Vormauerungsmaterial (Mindestanforderung) - SCAN DSA 12 Bedienungs-/Montageanleitung

Einbaugerät
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Notwendige Wärmedämmung und Vormauerung
Bei der Prüfung der Kaminkassette Scan DSA 12 nach DIN 18895 wurde die erforderliche Mindest-Wärmedämmung vor zu schützenden
Bauteilen ermittelt. Folgende Schutzmaßnahmen wurden festgelegt:
Kaminkassette Scan DSA 12
Vormauerung
Zimmerdecke (Vormauerungsersatz)
Seitenwand
Tragplatte *2
Boden
Konvektionsluftdecke (Zwischendecke)
Wärmedämmschicht
Seitenwand
Boden
Tragplatte *1
Boden
*2 Bei Decken ohne ausreichende Querverteilung der Lasten
Geeignete Materialien siehe Kapitel "Zulässige Wärmedämm- und Vormauerungsmaterialien"
- Vormauerung:
Eine 100 mm dicke mineralische Vormauerung, muss zwischen der Dämmschicht und der zu schützenden Gebäudewand errichtet werden. Die
Vormauerung muss bis zur Dämmschicht (Zimmerdecke innerhalb Verkleidung) oder bis zur Verkleidung errichtet werden, mindestens aber 20
cm über das Verbindungsstück hinausragen. Die Vormauerung entfällt, wenn die Gebäudewand aus nicht brennbaren Baustoffen besteht und
keine tragende Stahlbetonwand ist und die Mindestdicke der Wand 10 cm beträgt.
- Zimmerdecke über dem offenen Kamin (Vormauerungsersatz):
Reicht der Hohlraum bzw. Verkleidung über dem offenen Kamin bis zur Zimmerdecke, so muss diese geschützt werden, wenn sie aus brennba-
ren Bauteilen besteht oder als tragendes Element dient.
Der Schutz besteht aus einer 60 mm dicken Wärmedämmschicht (Dämmstoffkennziffer: 12,07,21,75,11 nach AGI Q 132).
- Wärmedämmung:
Konvektionsmantel und Konvektionshaube (äußere Gerätekontur) müssen mit einer Wärmedämmschicht (Dämmstoffkennziffer: 12,07,21,75,11
nach AGI Q 132) entsprechend obiger Tabelle allseitig verkleidet werden. Die Wärmedämmung muss fugenlos stoßend und an den Seiten über-
lappend angeordnet werden. Sofern diese Platten nicht von Wänden, Verkleidungen oder angrenzenden Platten gehalten werden, sind sie im
Abstand von ca. 25 - 30 cm zu befestigen.
Die raumseitige Verkleidung (Schürze) braucht nicht wärmegedämmt zu werden, wenn der offene Kamin so beschaffen ist, dass sich die freien
Oberflächen der Verkleidung und die Oberflächen der Nischen für die Brennstofflagerung höchstens auf 85 °C erwärmen können. Bei
Oberflächen aus mineralischen Baustoffen, ausgenommen Flächen, auf denen Gegenstände abgestellt werden können, treten anstelle des
Wertes 85 °C der Wert 120 °C.
Die Wärmedämmschichten aus Mineralwolle oder vergleichbares müssen zum Aufstellraum und Konvektionsluftraum hin als Schutz vor
Faserflug dicht verkleidet werden.
Zulässiges Wärmedämm- und Vormauerungsmaterial (Mindestanforderung)
- Wärmedämmstoffe: Dämmstoffe nach AGI Arbeitsblatt Q 132 (Auszug der zul. Wärmedämmstoffe)
Dämmstoffe
Gruppe
Art
12
Steinwolle
ergibt für den zul. Dämmstoff: Dämmstoffkennziffer nach AGI Q 132:
- Vormauerung:
- Mauerziegel nach DIN 105 Teil 1 und Teil 3
- Mauersteine nach DIN 106 Teil 1, DIN 4163, DIN 18151 oder DIN 18152
- Wandbauplatten nach DIN 4166, DIN 18162, oder DIN 18163
- Alternative Dämmstoffe:
Diese besitzen die Zulassung des Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin (DIBt). Sie erfüllen meistens auch Anforderung an Wärmedämmung
und Vormauerung in einem Baustoff. Erfragen Sie näheres zu diesen Baustoffen im Fachhandel.
M O N TA G E
Lieferform
Wärmeleitfähigkeit
Gruppe
Form
Gruppe
07
Platten
21
Schictdicke
Material
60 mm
Stein- und Mineralwolle
Mauerziegel,
100 mm
Mauersteine,
Wandbauplatte
60 mm
Beton
120 mm
100 mm
Stein- und Mineralwolle
0 mm
60 mm
Beton
Obere Anwendungs-
grenztemperatur
Lieferform
Gruppe
Grad °C
G.-Kurve 2
70
12,07,21,70,09
Siehe
AGI Q 132
DIN 18895
DIN 18895
AGI Q 132
DIN 18895
Nennrohdichte
kg/m 3
Gruppe
700
9
90
11

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