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Flurförderzeug Gesichert Abstellen - Jungheinrich DFG 540 Betriebsanleitung

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4.3
Flurförderzeug gesichert abstellen
GEFAHR!
Explosionsgefahr
Flurförderzeuge mit Treibgasantrieb dürfen in Räumen nur abgestellt werden,
wenn diese ebenerdig oder höher liegen und ausreichend durchlüftet sind. Sie
dürfen nicht in der Nähe von Kelleröffnungen, Gruben, Abflüssen, Kanaleinläufen
oder anderen Vertiefungen abgestellt werden, die unterhalb des abgestellten
Flurförderzeugs liegen.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch ungesichertes Flurförderzeug
Das Abstellen des Flurförderzeugs an Steigungen, mit nicht betätigter Parkbremse
oder mit angehobener Last bzw. angehobenem Lastaufnahmemittel ist gefährlich
und grundsätzlich nicht erlaubt.
Flurförderzeug nur auf ebener Fläche abstellen. In Sonderfällen das
Flurförderzeug z.B. durch Keile sichern.
Hubgerüst und Lastaufnahmemittel immer vollständig absenken.
Hubgerüst nach vorn neigen.
Abstellplatz so wählen, dass sich keine Personen an den abgesenkten
Gabelzinken verletzen.
Ein Abstellen und Verlassen des Flurförderzeuges an Steigungen ist verboten.
Abstellen und Verlassen des Fahrzeugs
Vorgehensweise
• Parkbremse
"Parkbremse" auf Seite 76.
• Lastaufnahmemittel senken.
• Schlüssel im Schaltschloss (77) in
Stellung „0" schalten.
• Schlüssel aus Schaltschloss (77) ziehen.
• Schalter NOTAUS (107) nach unten
drücken.
• Gasflasche schließen (nur TFG).
Z
Nur TFG: Wird bei laufendem Motor der Zündschlüssel in Stellung "0" gedreht,
läuft der Motor noch kurze Zeit nach. Dadurch wird sichergestellt, dass die
Restgasmenge in den Leitungen zwischen dem Motor und dem automatischen
Absperrventil der Gasanlage aufgebraucht wird. Bei unbeabsichtigtem Stillstand
des Motors, Motor erneut starten und nach Fahrtende ordnungsgemäß abstellen.
anziehen,
siehe
107
77
71

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