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E Bedienung; Sicherheitsbestimmungen Für Den Betrieb Des Flurförderzeuges - Jungheinrich EJE 120n Betriebsanleitung

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E Bedienung

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Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb des Flurförderzeuges
Fahrerlaubnis: Das Flurförderzeug darf nur von geeigneten Personen benutzt
werden, die in der Führung ausgebildet sind, dem Betreiber oder dessen
Beauftragten ihre Fähigkeiten im Fahren und Handhaben von Lasten nachgewiesen
haben und von ihm ausdrücklich mit der Führung beauftragt sind.
Rechte, Pflichten und Verhaltensregeln für den Fahrer: Der Fahrer muss über
seine Rechte und Pflichten unterrichtet, in der Bedienung des Flurförderzeuges
unterwiesen und mit dem Inhalt dieser Betriebsanleitung vertraut sein. Ihm müssen
die erforderlichen Rechte eingeräumt werden.
Bei Flurförderzeugen, die im Mitgängerbetrieb verwendet werden, sind bei der
Bedienung Sicherheitsschuhe zu tragen.
Verbot der Nutzung durch Unbefugte: Der Fahrer ist während der Nutzungszeit für
das
Flurförderzeug
Flurförderzeug zu fahren oder zu betätigen. Es dürfen keine Personen mitgenommen
oder gehoben werden.
Beschädigungen und Mängel: Beschädigungen und sonstige Mängel am
Flurförderzeug oder Anbaugerät sind sofort dem Aufsichtspersonal zu melden.
Betriebsunsichere Flurförderzeuge (z.B. abgefahrene Räder oder defekte Bremsen)
dürfen bis zu ihrer ordnungsgemäßen Instandsetzung nicht eingesetzt werden.
Reparaturen: Ohne besondere Ausbildung und Genehmigung darf der Fahrer keine
Reparaturen oder Veränderungen am Flurförderzeug durchführen. Auf keinen Fall
darf er Sicherheitseinrichtungen oder Schalter unwirksam machen oder verstellen.
Gefahrenbereich: Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch
Fahr- oder Hubbewegungen des Flurförderzeuges, seiner Lastaufnahmemittel (z.B.
Gabelzinken oder Anbaugeräte) oder des Ladegutes gefährdet sind. Hierzu gehört
auch der Bereich, der durch herabfallendes Ladegut oder eine absinkende/
herabfallende Arbeitseinrichtung erreicht werden kann.
F
Unbefugte müssen aus dem Gefahrenbereich gewiesen werden. Bei Gefahr für
Personen muss rechtzeitig ein Warnzeichen gegeben werden. Verlassen Unbefugte
trotz Aufforderung den Gefahrenbereich nicht, ist das Flurförderzeug unverzüglich
zum Stillstand zu bringen.
Sicherheitseinrichtung
Sicherheitseinrichtungen, Warnschilder und Warnhinweise sind unbedingt zu
beachten.
verantwortlich.
Er
und
Warnschilder:
muss
Unbefugten
Die
hier
verbieten,
das
beschriebenen
E 1

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Eje 116n

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