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A Bestimmungsgemäße Verwendung - Jungheinrich EJE 120n Betriebsanleitung

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A Bestimmungsgemäße Verwendung
Z
Die „Richtlinie für die bestimmungs- und ordnungsgemäße Verwendung von
Flurförderzeugen" (VDMA) ist im Lieferumfang dieses Gerätes enthalten. Sie ist
Bestandteil dieser Betriebsanleitung und unbedingt zu beachten. Nationale
Vorschriften gelten uneingeschränkt.
Das in vorliegender Betriebsanleitung beschriebene Fahrzeug ist ein Flurförderzeug,
das zum Heben und Transportieren von Ladeeinheiten geeignet ist.
Es muss nach den Angaben in dieser Betriebsanleitung eingesetzt, bedient und
gewartet werden. Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß und kann
zu Schäden bei Personen, Flurförderzeug oder Sachwerten führen. Vor allem ist eine
Überlastung durch zu schwere oder einseitig aufgenommene Lasten zu vermeiden.
Verbindlich für die maximal aufzunehmende Last ist das am Gerät angebrachte
Typenschild oder das Lastdiagramm. Das Flurförderzeug darf weder in
feuergefährlichen,
verursachenden oder stark staubhaltigen Bereichen betrieben werden.
Verpflichtungen des Betreibers: Betreiber im Sinne dieser Betriebsanleitung ist
jede natürliche oder juristische Person, die das Flurförderzeug selbst nutzt oder in
deren Auftrag es genutzt wird. In besonderen Fällen (z.B. Leasing, Vermietung) ist
der Betreiber diejenige Person, die gemäß den bestehenden vertraglichen
Vereinbarungen zwischen Eigentümer und Nutzer des Flurförderzeuges die
genannten Betriebspflichten wahrzunehmen hat.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass das Flurförderzeug nur bestimmungsgemäß
verwendet wird und Gefahren aller Art für Leben und Gesundheit des Benutzers oder
Dritter
vermieden
Unfallverhütungsvorschriften, sonstiger sicherheitstechnischer Regeln sowie der
Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsrichtlinien zu achten. Der Betreiber muss
sicherstellen, dass alle Benutzer diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden
haben.
M
Bei Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung entfällt unsere Gewährleistung.
Entsprechendes gilt, wenn ohne Einwilligung des Hersteller-Kundendienstes vom
Kunden und/oder Dritten unsachgemäß Arbeiten an dem Gegenstand ausgeführt
worden sind.
Anbau von Zubehörteilen: Der An- oder Einbau von zusätzlichen Einrichtungen, mit
denen in die Funktionen des Flurförderzeuges eingegriffen wird oder diese
Funktionen ergänzt werden, ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Herstellers
zulässig. Ggf. ist eine Genehmigung der örtlichen Behörden einzuholen.
Die Zustimmung der Behörde ersetzt jedoch nicht die Genehmigung durch den
Hersteller.
explosionsgefährdeten
werden.
Zudem
Bereichen
noch
ist
auf
die
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Korrosion
Einhaltung
der
A 1

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Eje 116n

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