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Kaiser PMG 4.0 Gebrauchsanweisung Seite 5

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: Es ist verboten, Ventile zu öffnen, wenn sich kein brennedes Streichholz oder kei-ne Gasanzündeinrichtung
in der Hand befinden.
: Das Löschen der Gasflamme durch Blasen ist verboten.
: Eigenwillige Umänderungen der Kochmulde auf eine andere Gassorte, eine Verlegung auf eine andere Stel-
le sowie Umänderungen in Versorgungsleitungen sind verboten.
Diese Tätigkeiten sind vom berichtigten installateur auszuführen.
: Kleinen Kindern sowie Personen, die die Bedienungsanweisung der Kochmulde nicht kennen, keinen Zu-
gang an die Einrichtung erlauben.
: Verbreitet sich der Gasgeruch, dürfen weder Streichhölzer angezündet, noch Zigaretten geraucht, noch elek-
trische Empfänger ein - und ausgeschaltet, noch andere elektrische oder mechanische Einrichtungen ver-
wendet werden, die einen elektrischen oder einen Stoßfunken verursachen können. In solchen Fall ist das
Ventil an der Gasflasche oder der Absperrhahn der Gasleitung sofort zu schließen und der Raum zu lüften.
: An die Gasleitung dürfen keine Erdleiter, z.B. von Rundfunkempfängem, angeschlossen werden.
: Flammt das aus einer undichten Leitung ausströmende Gas auf, soll die Gaszufuhr mit dem Absperrventil
sofort geschlossen werden.
: Flammt das aus einer undichten Ventil der Gasflasche ausströmende Gas auf, sollzwecks Kühlung der
Flasche - eine nasse Decke auf die Flasche geworfen und das Ventil an der Gasflasche geschlossen werden.
Nach der Abkühlung soll die Flasche ins Freie ausgetragen werden. Eine weitere Nutzung der beschädigten
Gasflasche ist verboten.
: Bei einer längeren Nutzungsunterbrechung soll das Hauptventil der Gasleitung geschlossen werden.
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Diese Anleitung auch für:

Pmg 3.1Pmg 2.2Pmg 2.0

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