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NMT SPK-P 15 Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 5

Pelletheizkessel
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VDE – Bestimmungen
Heizraum Richtlinien bzw. Bauordnung der Länder (FeuVO).
Sicherheitsventile müssen bauteilgeprüft sein, ihre Abblase Leitung muss der größten
Nennwärmeleitung des Kessels entsprechen.
Bzgl. weiteren Einzelheiten ist die TRD 721 (Sicherheitsventile für Dampfkessel der Gruppe II) zu
beachten (auch bei Warmwasseranlagen!)
Zu beachten sind die baulichen Anforderungen an Heizräume und die für den jeweiligen
Aufstellungsort gültigen bauaufsichtlichen Vorschriften; in Deutschland besonders die
Feuerungsverordnung der Bundesländer.
Garantiebestimmung
Die Garantie für den Heizkessel SPK-P beträgt 24 Monate ab Einkaufdatum.
In Verbindung mit der Rücklaufanhebung mit einer Rücklauftemperatur von 63°C erhalten Sie
auf den Kesselkörper 5 Jahre Garantie.
Die Garantie für den Heizkessel SPK-P erlischt in folgenden Fällen:
-
Benutzung von Sicherheitselementen, die der Norm PN-91/B-02413 nicht entsprechen.
-
Durchführung von Reparaturen während der Garantiezeit durch Personen oder Firmen,
die durch NMT Normotec nicht autorisiert worden sind.
-
Schäden und Unregelmäßigkeiten beim Betrieb des Kessels
-
Unsachgemäßen Transport des Kessels zum Aufstellungsort z.B. Keller Fehlerhafte
Installation incl. falscher Abgasabführung vom Kessel
-
Fehlerhafte und / oder nicht mit der Bedienungsanleitung übereinstimmende Bedienung
des Kessels durch den Benutzer incl. überschreiten der höchstzulässigen Temperatur des
Wassers im Kessel, gefrieren des Wassers in der Installation oder im Kessel, Einlassen
von kaltem Wasser in den warmen Kessel, Löschen der Glut im Kessel mit Wasser.
-
Inbetriebnahme des Kessels ohne ausreichende Wassermenge.
-
Korrosion der Stahlelemente infolge längerer Benutzung des Kessels mit einer
Einspeisewassertemperatur unter 60 °C (Betrieb ohne Temperatur Anhebe Gruppe).
-
Fehler des erforderlichen Schornsteinzuges.
-
Verwendung von Einspeisewasser für den Kessel mit einer Wasserhärte über 7° dH und
der dadurch entstandenen Schäden (Durchbrennen der Bleche des Feuerraumes infolge
von Entstehung von Kesselstein).
-
Verkalken der Elemente der thermischen Ablaufsicherung durch kalkhaltiges Wasser.
-
Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe,
-
Wir haften nicht für Schäden durch Leckwasser, Schwitzwasser, Säurekorrosion, Kessel
bzw. Wassersteinablagerungen oder Schäden, die durch Schmutzteile oder Sauerstoff im
Wasser hervorgerufen werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass diese gesetzlich begründet sind. Bei schuldhaft
unberechtigten Reklamation, mit deren Beseitigung wir beauftragt wurden, stellen wir die uns
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Diese Anleitung auch für:

Spk-p 25Spk-p 49

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