10.1 Vorübergehende Stilllegung
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Außerbetriebnahme
Wenn längere Zeit keine Heizung und keine Warmwasserversorgung benötigt wird, kann die ROTEX GSU vorübergehend stillgelegt
werden. ROTEX empfiehlt jedoch, die Anlage in den Stand-by-Betrieb (siehe Dokumentation „ROTEX-Regelung") zu versetzen
sowie die Heizungs- und Warmwasserversorgung abzumelden. Die Heizungsanlage ist dann frostgeschützt, die Pumpen- und
Ventilschutzfunktionen sind aktiv.
Wenn bei Frostgefahr die Gas- und Stromversorgung nicht gewährleistet werden kann, muss
– die GSU entleert werden,
– geeignete Frostschutzmaßnahmen für die angeschlossene Heizungsanlage und Warmwasserspeicher getroffen werden
(z. B. Entleerung).
Speicherbehälter entleeren
• Hauptschalter ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
• Gas-Absperrhahn schließen.
• Schlauch mit Schlauchanschluss aus dem Zubehör-Set (nur dieser öffnet automatisch das Fußventil) an den Solarrücklauf
anschließen. Bei angeschlossenem Solaris-System, KFE-Hahn am Solaris-Rücklauf nutzen.
• Wasserinhalt des Behälters ablassen.
Heizkreis- und Trinkwasserwärmetauscher entleeren
• Hauptschalter ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
• Gas-Absperrhahn schließen.
• Heizungsvor- und Heizungsrücklauf sowie Kaltwasserzu- und Warmwasserauslauf trennen.
• Ablassschläuche so anschließen, dass sich die Schlauchöffnung dicht über dem Boden befindet.
• Wärmetauscher nach dem Saugheberprinzip leer laufen lassen.
10.2 Endgültige Stilllegung und Entsorgung
Zur endgültigen Stilllegung die ROTEX GSU
• außer Betrieb nehmen (siehe Abschnitt 10.1),
• von allen elektrischen, Gas- und Wasseranschlüssen trennen,
• fachgerecht entsorgen.
Hinweise zur Entsorgung
Die ROTEX GSU ist umweltfreundlich aufgebaut. Bei der Entsorgung fallen nur Abfälle an, die entweder der stofflichen Wieder-
verwertung oder der thermischen Verwertung zugeführt werden können. Die verwendeten Materialien, die zur stofflichen Wieder-
verwertung geeignet sind, können sortenrein getrennt werden.
FA ROTEX GSU - 04/2012
VORSICHT!
Stillgelegte Heizungsanlage kann bei Frost einfrieren und dadurch beschädigt werden.
• Stillgelegte Heizungsanlage bei Frostgefahr entleeren.
• Bei nicht entleerter Heizungsanlage muss bei Frostgefahr die Gas- und Stromversorgung sichergestellt und
der Hauptschalter eingeschaltet bleiben.
Besteht die Frostgefahr bei unsicherer Gas- und Stromversorgung nur wenige Tage, kann aufgrund der sehr guten
Wärmedämmung auf das Entleeren der ROTEX GSU verzichtet werden, wenn die Speichertemperatur regelmäßig
beobachtet wird und nicht unter + 3 °C sinkt.
Ein Frostschutz für das angeschlossene Wärmeverteilungssystem besteht dadurch allerdings nicht!
ROTEX hat durch den umweltfreundlichen Aufbau der GSU die Voraussetzungen für eine umweltgerechte Entsor-
gung geschaffen. Die fachgerechte und den jeweiligen nationalen Bestimmungen des Einsatzlandes entspre-
chende Entsorgung liegt in der Verantwortung des Betreibers.
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