Allgemeingenehmigung
den Betrieb von Hochfrequenzgeräten:
11. Dezember
Aufgru nd des 53 des Gesetzes über den Betrieb von
Hochfrequenzgeräten
(WiGBl
S. 235), geändert
Einführungsgesetzes
Ordnungswidrigkeit
(EGOWiG) vom 24 Mai 1968
(BGBI. I.S. 503, 538) und durch Artikel
Gesetzes zur Neustrukturierung
Fernmeldewesens
und der Deutschen Bundespost
(Post-StruktG)
vom 08 Juni
1049), Wird fürden
Betrieb von Mikrowellenherdenr
deren Arbeitsfrequenz
eine Allgemeingenehmigung
Zur Vermeidung
von Funkstörungen
Mikrowellenherde
den
des Bundesamtes
für Post und Telekommunikation
für die Funkentstörung
(212 TV I) entsprechen,
Zulassungen
in der Telekommunikation
zugelassen
und zum
beziehungsweise
der Einhaltung
Technischen
Vorschriften
Zulassungsnummer
gekennzeichnet sein.
Zur
Information
Mikrowellenherden
Zulassungsurkunde
Oder ein Merkblatt
Anhang beizufügen.
Die Allgemeingenehmigung
Bedingung
und Auflage:
l. Bedingung:
Die Mikrowellenherde
Bestimmungen
des 52 entsprechen.
2. Auflage:
Liegen Anhaltspunkte
Mikrowellenherde,
die den Bedingungen
entsprechen,
Funkstörungen
den Beauftragten des Bundesamtes für Post und
Telekom
mun ikation
in den verkehrs-üblichenZeiten
der Zutritt
zu den
Grundstücken,
Fahrzeugen,
auf
Mikrowellenherde
betrieben
Veru rsachen Mikrowellen herde, die den Bedingungen
des
52 entsprechen,
Funkstörungen, so behält sich das Bundesamtfür Post
und Telekommunikation
Betroffenen
Maßnahmen
Funkstörungen
an
Mikrowellenherd
Oder
Empfangsanlage
Oder an beiden anzuordnen.
Bei
Funkstörungen
Aufstellungsort
unter
durchgeführt.
Diese Messungen
immer
mit
den
Meßbedingungen
Typprüfung
seri enmä ßig
Mikrowellenherde
überein.
nach dem Gesetz über
1991.
51
(HFrG) vom 9, August
durch Artikel
135 des
zum
Gesetz
4 Abs. 10 des
des Post- und
1989 (BGBI. I S. 1026,
auf einer ISM-Frequenz liegtr
erteilt.
52
müssen die
Technischen
Vorschriften
von Mikrowellenherden"
vom
Bundesamt
Nachweis
der Zulassung
der genannten
mit
einer
der
Betreiber
ist
ein
Doppel
gemäß
53
gilt unter folgender
müssen den
dafür vor, daß
des 52
verursachen, so ist
Räumen
Oder
in
denen
diese
werden,
zu gestatten.
54
in
besonderen
Fällen
vor, unter Beteiligung
zur Beseitigung
dem
verursachenden
an
der
gestörten
werden
Messungen
Betriebsbedingungen
stimmen
für
hergestellter
Der
Bundesminister
1.
vom
Telekommunikation
Auflagen der Allgemeingenehmigung
ergänzen
Allgemeingenehmigung
1949
Das Bundesamtfür
2.
ist berechtigt, Mikrowellenherde
über
prüfen, 0b die 5 in 3 genannte Bedingung
eingehalten wird. Bei einem Verstoß gegen die
im 53 genannte Bedingung und Auflage kann
das Bundesa mtfür Post und Telekom munikati on
anordnen,
den Mikrowellenherd
zu setzen.
Darüber
für
Post
Allgemeingenehmigung
widerrufen,
Funkstörungen
Nach Widerruf der Genehmigung
ein
weiterer
Mikrowellenherde
für
Betrieb von Hochfrequenzgeräten
(BZT)
1949 eine ordnungswidrige
des Gesetzes
24, Mai 1968 in der Fassung vom 19. Februar 1987
BZT-
(BGBI I S. 602). Das gleiche gilt für den Betrieb
ohne
Erfüllung
den
Ordnungswidrigkeit
der
geahndet werden. Mikrowellen-herde, auf die
sich eine Ordnungswidrigkeit
eingezogen
werden.
Die Bestimmungen des 2 finden keineAnwendung
auf Mikrowellenherde,
Allgemei ngenehmigung gemäß AmtsbIVfg Nr. 745/
1988entsprechen, die bis zum Inkrafftreten dieser
Allgemeingenehmigung
worden
sind und darüber
Juni 1992 in Betrieb genommen
sie keine
Funkdienste
Oder
Diese Allgemeingenehmigung
Dezember
1991 an und ersetzt
des
Bundesministers
Fernmeldewesen
AmtsblVfg Nr 745/1988, S. 1599, veröffentlichte
Allgemeingenehmigung.
Hinweise:
Die mit Anlage I zur AmtsblVfg 243/
der
1991 veröffentlichte
der
Geräte der Grenzwertklasse
Mikrowellenherde,
Allgemeingenehmigung nachAnlage 1 zurAmtsbIVfg
243/1991 entsprechen, sind entweder mit dem
am
Funkschutzzeichen
Elektrotechniker Oder mit einer Bescheinigung des
nicht
HerstellersOder Importeurs zu versehen.
die
Die BZTZulassungsnummer
Bundesamt
Telekommunikation,
Postfach 100443, D-66004 Saarbrücken
55
für
kann die Bedingungen
oder
ändern.
Er
allgemein wide rrufen.
Post und Telekom munikation
außer Betrieb
hinaus
kann das Bundesamt
und
Telekommunikation
im
wenn
der
Mikrowellenherd
verursacht.
56
gemäß S 5 ist
Betrieb
der
betroffenen
nach 58 des Gesetzes
vom 9. August
Handlung
über Ordnungswidrigkeiten
der
Bedingung
kann mit einer Geldbuße
beziéht, können
57
die den Bestimmungen
in Betrieb genommen
hinaus
noch biszum
werden, solange
stören.
58
gilt vom 11
die im Amtsblatt
für
das
am
25. August
Allgemeingenehmigung
B gilt weiter.
die den Anforderungen
des
Verbandes
erteilt das
für
Zulassungsnummer
Post
und
und
jederzeit
kann
die
daraufhin zu
die
Einzelfa[l
über den
im Sinne
vom
des
53 Die
der
30.
Post-
und
1988
unter
für
der
Deutscher
in der