4 Lieferumfang
halten. Installationsarbeiten durch Auszubildende
sind nur unter Anleitung von o. g. Fachkräften zu-
lässig.
Die Personen müssen in Gesundheits- und Si-
cherheitsanforderungen für ihren Bereich unter-
wiesen sein. Ein Schulabschluss mit guten natio-
nalen Sprachkenntnissen ist erforderlich.
4 Lieferumfang
Verpackungseinheit 1: RV 2 VS
• Montagehülse Vormontage-Set Sanierung,
Länge 500 mm, mit Putzhaftgrund rot, auf
365 mm kürzbar
• Anputzrahmen innen (liegt lose bei),
4 Schrauben an Montagehülse fixiert
• Putzschutzdeckel innen, im Anputzrahmen in-
nen eingesetzt
• Diese Montageanleitung in der Verpa-
ckungseinheit Vormontage-Set Sanierung
• Beiblatt Sicherheitshinweise für PushPull-
Lüftungsgeräte
Verpackungseinheit 2: RV 2 VS 90E
• Sanierung 90°-Umlenkung, Länge 450 mm,
auf 220 mm kürzbar, inkl. Adapter, fest verklebt
• Montagebügel, 4 Stück
• Klebeband, 1 m
• Edelstahl-Außenabdeckung komplett, mit
Edelstahl-Aufnahme und Abtropfkante
+ 4 Schrauben, Edelstahl-Außengitter
+ 2 Schrauben
5 Bestimmungsgemäße Verwen-
dung
RV 2-Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
dienen zur kontrollierten Be- und Entlüftung ein-
zelner Räume mit Lüftungsleistungen bis zu
42 m³/h.
Die Lüftungsgeräte sind geeignet für Wohnungen,
Ein- und Mehrfamilienhäuser, Büros oder ver-
gleichbaren Räumen, sowohl für den Neubau als
auch den Sanierungsfall.
Das RV 2-Lüftungsgerät ist ausschließlich für den
Hausgebrauch oder haushaltsähnliche Anwen-
dungen vorgesehen. Eine andere oder darüber-
hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß.
6 Bauvorschriften
Örtliche Bauvorschriften und Bauvorschriften der
Länder: In Deutschland und der EU gibt es keine
einheitlichen Vorschriften zur Planung und Aus-
führung von Hoch- und Tiefbauten. Es gelten die
europäischen Normen und weitere Vorgaben, die
in der Bundesrepublik von Bundesland zu Bun-
desland verschieden sein können. Planer und An-
wender müssen die Hinweise dieser Montagean-
leitung und die örtlich geltenden Bauvorschriften
beachten.
Beachten Sie in Deutschland die Bauordnungen
der Bundesländer (basierend auf der Musterbau-
ordnung MBO) und technische Baubestimmun-
gen der Länder (basierend auf der Musterverwal-
tungsvorschrift MVV TB).
Außerhalb Deutschlands sind bei Planung und
Anwendung die landesspezifisch geltenden, ein-
schlägigen Vorschriften zu beachten.
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