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Simulus GH-320.fpv Bedienungsanleitung Seite 8

Faltbare wlan-drohne mit hd-kamera und hindernisvermeidung

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Verfügbare Sprachen

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DE
Luftfahrtbundesamt (LBA) oder den jeweilig zuständigen
Behörden Ihres Landes.
• Für die Drohne gilt eine Registrierungspflicht! Drohnen
unter 250 g mit Kamera oder Sensoren zur Datenerfas-
sung benötigen eine Registrierung des Betreibers. Diese
erfolgt im EU-Registrierungssystem für Drohnen, und
nach erfolgreicher Registrierung erhält der Betreiber eine
eID (elektronische Identifikationsnummer), die an der
Drohne angebracht werden muss.
• Informieren Sie sich bitte auch zu den geltenden Bestim-
mungen über die Versicherungspflicht für Drohnen
(„Drohnen-Haftpflichtversicherung").
• Für diese Drohne ist eine Haftpflichtversicherung erfor-
derlich, da Drohnen rechtlich als Luftfahrzeuge gelten.
Viele Versicherungen bieten spezielle Drohnenhaftpflicht-
versicherungen an.
• Einhaltung der allgemeinen Drohnenflugregeln:
Auch Drohnen unter 250 g müssen alle gesetzlichen Vor-
schriften für den Luftraum einhalten. Dazu zählen:
• Flughöhe: Maximal 120 Meter über dem Boden.
• Sichtflugregel: Die Drohne muss immer in Sichtweite
geflogen werden.
• Flugverbotszonen beachten: Kein Flug in sensiblen Be-
reichen wie in der Nähe von Flughäfen, über Men-
schenansammlungen, Naturschutzgebieten oder in be-
stimmten städtischen Gebieten.
• Abstand zu unbeteiligten Personen: Auch bei leichten
Drohnen sollte ein sicherer Abstand eingehalten wer-
den, insbesondere in der Nähe von Menschenmengen.
Simulus – www.simulus.de
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Zx-5721