9 | Kontrollen
Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln müssen die Prüfungen zumindest folgen-
de Inhalte umfassen:
• Sichtprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes,
• Funktionsprüfung,
• gegebenenfalls Prüfung des Schutzleiters und Messung des Schutzleiterstroms,
• gegebenenfalls Messung des Isolationswiderstandes.
Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt wer-
den!
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Deutsch
D1000565-V001