Richtlinien und Normen
14.2 Richtlinien
14.2.1 Potentialtrennung
140
───
2014/35/EU
Niederspannungsrichtlinie
2011/65/EU
RoHS-Richtlinie
2014/30/EU
EMV-Richtlinie
Verordnung (EU) 2021/821
Dual-Use-Verordnung
Installation mit Schutzleiterverbindung
Bei der Installation von elektrischen Anlagen und Bauteilen müssen
Sie zuerst die Schutzleiterverbindungen anschließen und diese bei
der Deinstallation als letztes entfernen.
Beachten Sie folgende Vorschriften für die Ausführung der Schutz-
leiterverbindung in Abhängigkeit mit der Höhe der Ableitströme:
• Mindestanforderung Schutzleiter: KU-Wert von 4,5
• Mindestanforderung Ableitströme: I
10 mA
Wert
Erläuterung
KU
Klassifizierungsgröße von sicherheitsbezogenen Ausfall-
arten zum Schutz gegen gefährliche Körperströme und
zu hoher Erwärmung
KU = 4,5 Wird in Bezug auf Unterbrechung erreicht:
Bei fest angeschlossener Schutzleiterverbindung
2
≥ 1,5 mm
Bei Schutzleiterverbindungen ≥ 2,5 mm
binder für industrielle Anlagen nach IEC 60309-2
KU = 6
Wird in Bezug auf Unterbrechung erreicht:
Bei fest angeschlossenen Leitern ≥ 10 mm
art und Verlegung müssen den Anforderungen der gülti-
gen Normen für PE-Leiter entsprechen
Der Leistungsteil, bestehend aus Motoranschluss, Zwischenkreis-
verbindung und Netzanschluss, sowie der Steuerteil sind gegenein-
ander doppelt basisisoliert. So wird ein sicherer Berührungsschutz
an sämtlichen Klemmen des Steuerteils auch ohne zusätzliche
Maßnahmen gewährleistet. Die Luftstrecken und Kriechstrecken
entsprechen der EN 50178 / VDE 0160.
AX8000
< 10 mA; KU = 6 für I
L
L
2
mit Steckver-
2
; Anschluss-
Version: 2.1.2
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