www.elmag.at
GEFAHR!
Verarbeitung von gefährlichen Werkstoffen!
• Die Bearbeitung von explosionsfähigen oder
leicht entflammbaren Werkstoffen oder
Werkstücken ist verboten.
VORSICHT!
Benutzung durch unbefugte Personen!
Die Benutzung durch unbefugte Personen
kann Gefahren verursachen und ist daher
verboten.
• Maschine vor Betriebspausen von der Span-
nungsversorgung trennen.
1.3.5
Instruktionspflicht
• Die Maschine darf nur durch geschulte Per-
sonen bedient werden.
• Der Betreiber der Maschine ist aus Sicher-
heitsgründen verpflichtet, das Bedienperso-
nal einschulen zu lassen.
• Dies kann durch den Kundendienst der Fa.
ELMAG und diese Betriebsanleitung oder
anhand von Betriebsanweisungen erfolgen,
die durch den Betreiber anzufertigen sind.
1.3.6
Bedienpersonal
VORSICHT!
Bedienung durch ungeschulte Personen!
Die Bedienung der Maschine durch ungeschul-
te Personen kann Gefahren verursachen.
• Die selbständige Bedienung der Maschine ist
nur geschulten und befugten Personen über
18 Jahren gestattet.
• Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Benut-
zung der Maschine nur unter Anweisung und
Aufsicht eines befugten Ausbildners gestattet.
• Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre ist
die Benutzung der Maschine untersagt.
WARNUNG!
Bedienung durch kranke Personen!
• Maschine niemals unter Einfluss von Alko-
hol, Medikamenten oder Drogen bedienen.
Erforderliche Qualifikation des Personals:
Transport / Montage / Wartung / Reparatur:
Fachpersonal, z.B. Maschinenschlosser.
Elektroinstallation / Erstinbetriebnahme /
Elektrowartung / Elektroreparatur:
Elektro-Fachpersonal.
Bedienung / Instandhaltung:
Geschultes Bedienpersonal.
P o w e r e d b y Q u a l i t y
1.3.7
Schutzbekleidung
GEFAHR!
Keine oder falsche Schutzbekleidung!
Um Verletzungsrisiken bei einem allfälligen Er-
fasstwerden durch rotierende Teile bzw. durch
fliegende Späne oder fallende Teile vorzubeugen,
• ist das Tragen von loser, durchhängender
oder besonders reißfester Kleidung, Hals-
tüchern, Halsschmuck, Schutzhandschuhen,
Armbanduhren, Handkettchen, Ringen etc.
verboten,
• muss Schutzbekleidung verwendet werden:
• UVV-geprüfter Arbeitsoverall oder Blauzeug
• UVV-geprüfte Arbeits-Schutzschuhe mit
rutschfester Sohle.
• UVV-geprüfter Augenschutz (Schutzbrille
mit Sicherheitsglas).
• Bei langen Haaren: umfassende Kopf-
bedeckung wie Haarnetz oder Arbeitsmütze.
• Bei lärmerzeugenden Tätigkeiten:
Gehörschutz.
Schutzhandschuhe dürfen nur nach dem Aus-
schalten der Maschine während der Späneent-
sorgung und beim Werkzeugwechsel verwen-
den werden.
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