ALIBISPEICHER
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Alibispeicher
Das Kapitel beschreibt den Aufbau des Alibispeichers und wie Sie den Alibispeicher ver-
walten. Zusätzlich werden die häufigsten Fehlermeldungen aufgeführt.
Hinweis
Die SWA nutzt standardmäßig keinen Alibispeicher zum Speichern der Abfül-
lungen.
11.1
Eichfähige Auswertegeräte
Eichfähige Auswertegeräte unterliegen diversen Vorgaben:
Wägeergebnisse müssen eichfähig gespeichert werden, wenn Geschäftsbelege von
einer Zusatzeinrichtung (PC) erstellt wurden, die von der Eichpflicht ausgenommen ist.
Gespeicherte Wägeergebnisse und Geschäftsbelege müssen anhand einer eindeuti-
gen Identifikation vergleichbar und überprüfbar sein.
Aufbewahrungsfristen für gespeicherte Wägedaten, festgelegt durch die Eichvorschrif-
ten oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers, müssen eingehalten
werden.
Geschäftsbelege müssen einen zusätzlichen Hinweis tragen, dass die Wägeergeb-
nisse mit den eichfähig gespeicherten Wägeergebnissen vergleichbar und überprüfbar
sind. Sinngemäß:
„Messwerte aus frei programmierbarer Zusatzeinrichtung.
Die geeichten Messwerte können eingesehen werden".
11.2
Speichergröße
Das Auswertegerät reserviert für den Alibispeicher einen festen Speicherbereich. Dieser
Speicherbereich steht anschließend nur dem Alibispeicher zur Verfügung.
Ist der Alibispeicher eingerichtet, wird bei der Ausgabe eines Druckbeleges automatisch
ein Eintrag im Alibispeicher angelegt. Beim Ausgeben von Befehlsblöcken muss der Be-
fehl zum Erzeugen eines Alibispeichereintrages mit in den Befehlsblock aufgenommen
werden.
83matic Auswertegerät, Bedienungsanleitung Eichfähige Auswertegeräte
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