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Comfee CPPA-07CRN7-QB6 Benutzerhandbuch Seite 8

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vorschriften
2. Kennzeichnung von Geräten mit Schildern. Siehe örtliche Vorschriften.
3. Entsorgung von Geräten mit brennbaren Kältemitteln. Siehe nationale
Vorschriften.
4. Lagerung von Geräten/Ausrüstungen. Die Lagerung von Geräten sollte
gemäß den Anweisungen des Herstellers erfolgen.
5. Lagerung von verpackten (unverkauften) Geräten. Der Schutz der Lagerver-
packung sollte so konstruiert sein, dass mechanische Beschädigungen am
Gerät im Inneren der Verpackung nicht zu einem Leck der Kältemittelfüllung
führen. Die maximale Anzahl von Geräten, die zusammen gelagert werden
dürfen, wird durch die örtlichen Vorschriften festgelegt.
6. Informationen zur Instandhaltung
1) Kontrollen im Bereich
Vor Beginn von Arbeiten an Anlagen, die brennbare Kältemittel enthalten,
sind Sicherheitsüberprüfungen erforderlich, um sicherzustellen, dass die
Entzündungsgefahr minimiert wird. Bei Reparaturen an der Kälteanlage
sind vor der Durchführung von Arbeiten an der Anlage die folgenden Vor-
sichtsmaßnahmen zu beachten.
2) Arbeitsablauf
Die Arbeiten müssen nach einem kontrollierten Verfahren durchgeführt
werden, um das Risiko des Vorhandenseins eines brennbaren Gases oder
Dampfes während der Durchführung der Arbeiten zu minimieren.
3) Allgemeiner Arbeitsbereich
Alle Wartungsmitarbeiter und andere Personen, die vor Ort arbeiten, soll-
ten über die Art der laufenden Arbeiten informiert werden. Arbeiten in
geschlossenen Räumen sollten vermieden werden. Der Bereich um den
Arbeitsbereich ist abzutrennen. Stellen Sie sicher, dass die Bedingungen
innerhalb des Bereichs durch die Kontrolle brennbarer Materialien sicher
sind.
4) Prüfen auf Vorhandensein von Kältemittel
Der Bereich muss vor und während der Arbeiten mit einem geeigneten
Kältemittel-Detektor überprüft werden, um sicherzustellen, dass der Tech-
niker auf potenziell entflammbare Atmosphären aufmerksam ist. Verge-
wissern Sie sich, dass das verwendete Lecksuchgerät für den Einsatz mit
brennbaren Kältemitteln geeignet ist, d. h. nicht funkensprühend, ausre-
ichend abgedichtet oder eigensicher.
5) Vorhandensein eines Feuerlöschers
Wenn thermische Arbeiten an Kälteanlagen oder zugehörigen Teilen
durchgeführt werden sollen, ist es erforderlich, geeignete Feuerlöschan-
lage bereitzuhalten. Stellen Sie einen Trockenpulverlöscher oder CO2-
Feuerlöscher in der Nähe des Ladebereichs bereit.
6) Keine Zündquellen
Niemand darf bei Arbeiten im Zusammenhang mit Kälteanlagen, bei de-
nen Rohrleitungsarbeiten, die brennbare Kältemittel enthalten oder en-
thalten haben, ausgesetzt sind, eine Zündquelle so verwenden, dass es zur
Brand- oder Explosionsgefahr kommen kann. Alle möglichen Zündquel-
len, einschließlich des Zigarettenrauchens, sollten ausreichend weit von
Installations-, Reparatur-, Demontage- und Entsorgungsstellen entfernt
gehalten werden, bei denen brennbare Kältemittel in den umgebenden
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