Allgemeines
1.7.2
Fundament
Vor dem Aufstellen der Hebebühne ist ein ausreichendes Fundament nachzuweisen oder zu
erstellen.
Die Fundamentbelastung wird von MAHA vorgegeben. Das Fundament ist dann nach den
Vorgaben eines Statikers und den örtlichen Gegebenheiten zu prüfen oder zu erstellen.
Ein planebener Aufstellplatz ist in jedem Fall herzustellen, wobei die Fundamente, bei denen mit
Frost zu rechnen ist, frosttief zu gründen sind.
Der verwendete Beton muss der Güte B 25 (DIN 1045) entsprechen und armiert sein. Die
Mindestdicke der Betonschicht (ohne Estrich und Fliesen) muss mindestens 140 mm betragen.
Erkundigen Sie sich grundsätzlich nach den jeweils gültigen Fundamentplänen bei MAHA.
Die Decken-/Fundamenttragfähigkeit muss vom Betreiber der Hebebühne nachgewiesen
werden.
1.7.3
Bereitzustellende Versorgungsanschlüsse
Vom Betreiber der Hebebühne ist ein 400 V, 50 Hz Drehstromanschluss und eine wasserfreie
Druckluftversorgung bereitzustellen.
Der Drehstromanschluss und die Druckluftversorgung sind bis zum Standort des Bedienpultes
zu legen und mindestens 1,5 m überstehen zu lassen.
1.7.3.1
Drehstromanschluss
400 V, 50 Hz Drehstromanschluss (3~ + N + PE 400 V, 50 Hz)
Der Leitungsquerschnitt ist dabei an den Typ der Hebebühne und den örtlichen Gegebenheiten
(Leitungslängen) anzupassen.
DUO/Werkstatt
DUO+1
1.7.3.2
Druckluftversorgung
Für die pneumatischen Komponenten der Hebebühne muss ein Druckluftanschluss R1/4" oder
Schlauch DN 8, mit bauseitiger Wartungseinheit, bereitgestellt werden.
Der Druckluftanschluss muss dabei in Luftförderleistung und Betriebsdruck der Hebebühne und
den Optionen/Zusatzeinrichtungen angepasst sein.
D1 0807BA1--D03
Antriebsleistung
in kW
2,5
5,5
DUO+1 / DUO−Werkstatt
Absicherung
in A träge
16
25
Nennstrom
in A
6,2
12
5