PCE PRI:CHARGER
Normalleistungsmessgerät muss im Sinne von §
47 MessEG metrologisch rückgeführt sein.
4. Ein in das Internet eingebundener Rechner,
zum Aufruf des Portals, über das der EMSP die
signierten Datenpakete zur Prüfung zur Verfügung
stellt (Fernanzeige). Im Fall der Prüfung der
Geräte vor dem Inverkehrbringen (Modul D
oder F) muss ggf. ein Ladeeinrichtungsbetreiber
und ein EMSP emuliert werden. Der Rechner
muss über ein Windows-Betriebssystem
verfügen, das die Nutzung der Transparenz- und
Display-Software zur Prüfung der Signatur der
Datenpakete ermöglicht. Bei dem Rechner muss
sichergestellt sein, dass er schadsoftwarefrei und
das Betriebssystem nicht kompromittiert ist. Dies
kann z.B. dadurch erfolgen, dass der Rechner für
die Prüfungen mit einem „Live-Betriebssystem"
von einem USB-Stick gebootet wird, bei dem
wegen bekannten Ursprungs und Vorgeschichte
mit Sicherheit von einem nicht-kompromittierten
Speichereinhalt ausgegangen werden kann.
Das Betriebssystem Microsoft-Windows wird
wegen seiner starken Verbreitung als Leit-
Betriebssystem verwendet.
5. Die Transparenz- und Display- bzw.
Signaturprüf-Software zur visuellen Kontrolle der
Unverfälschtheit übertragener Daten.
6. Identifizierungsmittel, um an der Ladeeinrichtung
einen Ladevorgang initiieren zu können.
iii. Identifizierung
Hard- und Software sind durch die Aufschrift
auf dem Typenschild und auf dem Zusatzmodul
identifizierbar.
PCE PRI:CHARGER MBA V1.0 | Montage- und Bedienungsanleitung
iv. Kalibrier- und Justierverfahren
Kalibrierungen und Justierungen im Rahmen der
Kontrolle im Betrieb befindlicher Geräte sind nicht
vorgesehen.
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