Herunterladen Diese Seite drucken

PCE PRI:CHARGER 22kW DOT2 4G MID ws Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 11

Ladepunkt für elektrofahrzeuge

Werbung

PCE PRI:CHARGER
Geschäftsvorganges gespeichert werden
müssen, sondern mindestens bis zum Ablauf
möglicher gesetzlicher Rechtsmittelfristen für den
Geschäftsvorgang. Für nicht vorhandene Daten
dürfen für Abrechnungszwecke keine Ersatzwerte
gebildet werden.
6. Der Verwender dieses Produktes hat
Messwertverwendern, die Messwerte aus
diesem Produkt von ihm erhalten und im
geschäftlichen Verkehr verwenden, eine
elektronische Form einer von der CSA
genehmigten Betriebsanleitung zur Verfügung
zu stellen. Dabei hat der Verwender dieses
Produktes insbesondere auf die Nr. II „Auflagen
für den Verwender der Messwerte aus der
Ladeeinrichtung" hinzuweisen.
7. Den Verwender dieses Produktes trifft die
Anzeigepflicht gemäß § 32 MessEG (Auszug):
§ 32 Anzeigepflicht (1) Wer neue oder erneuerte
Messgeräte verwendet, hat diese der nach
Landesrecht zuständigen Behörde spätestens
sechs Wochen nach Inbetriebnahme
anzuzeigen...
8. Soweit es von berechtigten Behörden als
erforderlich angesehen wird, muss vom
Messgeräteverwender der vollständige Inhalt
des dedizierten lokalen oder des Speichers
beim CPO mit allen Datenpaketen des
Abrechnungszeitraumes zur Verfügung gestellt
werden.
II. Auflagen für den Verwender der Messwerte aus
der Ladeeinrichtung (EMSP)
Der Verwender der Messwerte hat den §33 des
MessEG zu beachten:
PCE PRI:CHARGER MBA V1.0 | Montage- und Bedienungsanleitung
§33 MessEG (Zitat)
§ 33 Anforderungen an das Verwenden von
Messwerten
(1) Werte für Messgrößen dürfen im
geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder
bei Messungen im öffentlichen Interesse
nur dann angegeben oder verwendet
werden, wenn zu ihrer Bestimmung ein
Messgerät bestimmungsgemäß verwendet
wurde und die Werte auf das jeweilige
Messergebnis zurückzuführen sind,
soweit in der Rechtsverordnung nach § 41
Nummer 2 nichts anderes bestimmt ist.
Andere bundesrechtliche Regelungen, die
vergleichbaren Schutzzwecken dienen, sind
weiterhin anzuwenden.
(2) Wer Messwerte verwendet, hat sich
im Rahmen seiner Möglichkeiten zu
vergewissern, dass das Messgerät die
gesetzlichen Anforderungen erfüllt und hat
sich von der Person, die das Messgerät
verwendet, bestätigen zu lassen, dass sie ihre
Verpflichtungen erfüllt.
(3) Wer Messwerte verwendet, hat
1. dafür zu sorgen, dass Rechnungen, soweit
sie auf Messwerten beruhen, von demjenigen,
für den die Rechnungen bestimmt sind, in
einfacher Weise zur Überprüfung angegebener
Messwerte nachvollzogen werden können und
2. für die in Nummer 1 genannten Zwecke
erforderlichenfalls geeignete Hilfsmittel
bereitzustellen.
11

Werbung

loading

Verwandte Produkte für PCE PRI:CHARGER 22kW DOT2 4G MID ws

Diese Anleitung auch für:

Pri:charger 22kw dot2 4g erk wsPri:charger 22kw dot2 4g mid antPri:charger 22kw dot2 4g erk antPri:charger 22kw dot2 lan mid wsPri:charger 22kw dot2 lan erk ws