Es wird davon ausgegangen, dass die Genauigkeit
der Messung der über den Ladepunkt
abgegebenen Energie im Wesentlichen durch
die eichrechtkonformen Elektrizitätszähler und
die dazugehörige Konformitätserklärung des
Zählerherstellers bestimmt wird.
Die Bestimmung der Messabweichung der
Ladeeinrichtung erfolgt mittels des so genannten
„Dauereinschaltverfahrens" durch den Vergleich der
einerseits von der Ladeeinrichtung und andererseits
von dem Normalleistungsmessgerät innerhalb
derselben Zeitspanne gemessenen Arbeit. Die Länge
der Zeitspanne muss so bemessen werden, dass
die niederwertigste Stelle des an der eichrechtlich
relevanten Anzeige (Display des Zählers) angezeigten
Wh-Wertes zwischen Beginn und Ende der Messung
mindestens 100 Ziffernsprünge durchführt.
Nach dem Ladevorgang wird auch der über die
eichrechtkonforme Fernanzeige ausgelesene
Wert auf Übereinstimmung mit dem auf dem
Zählerdisplay angezeigten Wert überprüft. Die
eichrechtkonforme Fernanzeige ist wie folgt zu
realisieren: Entnehmen von mit der Signatur
der Ladeeinrichtung versehenen Messwert-
Datenpaketen über das Webportal des EMSP oder
die E-Mail des EMSP, der das Identifizierungsmittel
zur Autorisierung des Ladevorgangs ausgegeben hat,
und Prüfen der Signatur mittels der Transparenz-
und Display- bzw. Signatur-Prüfsoftware.
Die Messabweichung der Ladeeinrichtung muss
innerhalb der unter Punkt 3.3, "Technische Details
Messkapsel", vorgegebenen Toleranzen liegen.
Die Prüfung auf Unverfälschtheit der Daten wird wie
folgt prüfend durchgeführt:
PCE PRI:CHARGER MBA V1.0 | Montage- und Bedienungsanleitung
50
PCE PRI:CHARGER
•
Bezug eines Datensatzes (bestehend aus
mehreren Datenpaketen mit Signaturen der
Ladeeinrichtung), den der EMSP dem Kunden
zusammen mit der Rechnung über das
Webportal oder per E-Mail zur Verfügung stellt,
•
Entnehmen von mit der Signatur der
Ladeeinrichtung versehenen Datenpaketen aus
dem Portal oder der E-Mail und
•
Prüfen der Signatur mittels Transparenz-
Software.
Die Vorgehensweise für die Prüfungen ist in
weiteren Einzelheiten in der Betriebs- und
Bedienungsanleitung für den Kunden beschrieben.
i. Unterlagen für die Prüfung
Neben dieser Anlage zum Zertifikat sind für die
Prüfungen die im Abschnitt 1.6 unter den Nummern 1
genannten Dokumente heranzuziehen.
ii. Spezielle Prüfeinrichtungen oder Prüfsoftware
Zur Prüfung der von dieser
Baumusterprüfbescheinigung abgedeckten Geräte
sind erforderlich:
1. Eine ein Elektrofahrzeug simulierende
elektrische Prüflast, mit der mit mindestens zwei
unterschiedlichen Stromstärkestufen Energie aus
der Ladeeinrichtung entnommen werden kann.
2. Ein Elektrofahrzeug simulierender Kabeladapter,
der an den Abgabepunkt der Ladesäule gesteckt
wird.
3. Ein Normalleistungsmessgerät, das unmittelbar
am Abgabepunkt vor dem unter Punkt 2
genannten Adapter und der unter
Punkt 1 genannte Prüflast geschaltet wird. Das