PCE PRI:CHARGER
5. Die Übertragung der signierten Zählerwerte zu
den Backendsystemen des Ladepunktbetreibers
und des Abrechnungspartners erfolgt
automatisch. Der Abrechnungspartner
ist verpflichtet auf der Rechnung zu jeder
Transaktion die Zählerwerte inkl. der Signatur pro
Zählerwert aufzuführen.
6. Zur Verifikation der Rechnung nutzt der Kunde
die in der Baumusterprüfbescheinigung des
Ladepunkts genannte Transparenzsoftware.
Die Anleitung zu Download, Installation und
Nutzung ist unter https://www.safe-ev.de/de/
transparenzsoftware.php veröffentlicht und sollte
gleichermaßen vom Abrechnungspartner zur
Verfügung gestellt werden.
7. Ihr Vertragspartner ist eichrechtlich dazu
verpflichtet die Abrechnungsdaten auch über
die Rechnungsstellung und deren Begleichung
hinaus vorzuhalten und Ihnen auf Verlangen
wiederholt zur Verfügung zu stellen. Je nach
Vertragspartner werden die Daten bspw. eMail-
Push-Verfahren oder Backend-Zugang für den
Kunden zur Verfügung gestellt. Bei Rückfragen
wenden Sie sich dazu per eMail oder Telefon
an Ihren Kundenansprechpartner bei Ihrem
Vertragspartner, der Ihnen die Ladetransaktionen
in Rechnung stellt.
8. 12. INSPEKTION UND WARTUNG
Es ist keine spezielle Bedienung für die Wartung
notwendig.
PCE PRI:CHARGER MBA V1.0 | Montage- und Bedienungsanleitung
8. 13. AUSSERBETRIEBNAHME
Das Ladepunkt ist für den Dauerbetrieb konzipiert
und sollte nach der Erstinbetriebnahme nur für
Wartungszwecke abgeschaltet werden. Für die
Außerbetriebnahme reicht eine Unterbrechung der
Spannungsversorgung außerhalb des Ladepunkts
oder mittels Abschaltung des eingebauten FI-
Schutzschalters.
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