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2.7
Standsicherheit
Die Maschine muss so eingesetzt, verfahren und betrieben werden, dass stets seine Standsicherheit bzw.
Sicherheit gegen Umstürzen, Kippen und Abrutschen gewährleistet ist.
Der Fahrer hat die Fahrgeschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen anzupassen.
Die zulässige Belastung der Maschine darf nicht überschritten werden.
Von Bruch-, Gruben-, Halden- und Böschungsrändern muss die Maschine so weit entfernt bleiben, dass
keine Absturzgefahr besteht.
In der Nähe von Baugrube, Schächten, Gräben und Böschungsrändern ist die Maschine gegen Abrollen
oder Abrutschen zu sichern.
2.8
Fahrbetrieb
Vor der Inbetriebnahme der Maschine sind der Fahrersitz und die Lenksäule so einzustellen, dass ein siche-
res Arbeiten möglich ist.
Die Fahrstrassen müssen so beschaff en sein, dass ein reibungsloser und sicherer Betrieb gewährleistet ist.
Das heisst, sie müssen ausreichend breit, mit möglichst geringem Gefälle und auf tragfähigem Untergrund
angelegt werden.
Bei Fahrwegen müssen Gefällstrecken so angelegt sein, dass die Maschine sicher abgebremst werden kann.
Vor Befahren der Gefällstrecken ist der dem Gelände entsprechende Gang einzulegen und die Schaltung
während der Fahrt im Gefälle nicht zu betätigen (Strassen- oder Geländegang).
In starkem Gefälle und in Steigungen muss zur Erhöhung der Standsicherheit die Last möglichst bergseitig
geführt werden.
Vor dem Befahren von Brücken, Kellerdecken, Gewölben o.ä. ist die Tragfähigkeit zu beachten.
Vor dem Einfahren in Unterführungen, Tunnels, Räumen usw. sind die lichten Abmessungen der baulichen
Anlage zu beachten.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Maschine entsprechend den Vorgaben des Strassenverkehrs-
gesetz SVG ausgerüstet ist, z.B. Pannensignal, Fahrzeugausweis, Abgas-Wartungsdokument, und das der
Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Ausserhalb des öff entlichen Verkehrsbereiches, z.B. auf Werksgeländen, sollten Verkehrsvorschriften Sinn-
gemäss angewendet werden. Dieser Hinweis sollte auch hinsichtlich der Fahrerlaubnis beachtet werden.
2.9
Arbeitsbetrieb
Das Fahrzeug ist so zu beladen, dass es nicht überlastet wird und während der Fahrt kein Material verlieren
kann. Das Fahrzeug ist aus geringst möglicher Höhe zu beladen.
An Kippstellen dürfen RUBAG Allrad-Dumper nur betrieben werden, wenn geeignete Massnahmen getrof-
fen worden sind, die ein Abrollen oder Abstürzen verhindern.
RUBAG / JG / SDM
Sicherheit und Unfallverhütung
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V4