Raman-Spektroskopiesonde Rxn-40
12.3
Maximum Permissible Exposure (maximal zulässige
Strahlenexposition)
Bei der maximal zulässigen Strahlenexposition (MPE) handelt es sich um die maximale Menge an Laserstrahlung,
der eine Person ausgesetzt sein kann, bevor es zu Schäden an Augen oder Haut kommt. Die MPE wird anhand der
Laserwellenlänge (λ) in Nanometern, der Dauer der Exposition in Sekunden (t) und der beteiligten Energie (J·cm
oder W·cm
) berechnet.
-2
12.3.1 MPE für Exposition der Augen
Die Norm ANSI Z136.1 stellt ein Mittel zur Berechnung der MPE für die Exposition der Augen zur Verfügung.
Siehe diese Norm zur Berechnung der entsprechenden MPE-Werte für den Fall einer Strahlenexposition durch den
Laser der Rxn‑40-Sonde oder für den unwahrscheinlichen Fall einer Strahlenexposition durch den Laser einer
gebrochenen optischen Faser.
MPE für den Kontakt des Auges mit einem punktförmigen Laserstrahl
Wellenlänge
λ (nm)
532
MPE für den Kontakt des Auges mit einem punktförmigen Laserstrahl
Wellenlänge
λ (nm)
785 und 993
Tabelle 9. MPE für den Kontakt der Augen mit einer Laserstrahlung von 785 nm oder 993 nm
Endress+Hauser
Dauer der Exposition
t (s)
10
...10
-13
-11
10
-11
...5 × 10
-6
5 × 10
-6
...10
10...30 000
Tabelle 8. MPE für den Kontakt der Augen mit einer Laserstrahlung von 532 nm
Dauer der
Exposition
t (s)
10
-13
...10
-11
1,5 C
10
...10
2,7 C
-11
-9
10
-9
...18 × 10
-6
5,0 C
18 x 10
...10
1,8 C
-6
10...3 × 10
4
MPE-Berechnung
(J·cm
-2
)
1,0 × 10
-7
2,0 × 10
-7
1,8 t
0.75
× 10
-3
-
MPE-Berechnung
(J·cm
)
(W·cm
-2
× 10
-8
-
A
t
-
0,75
A
× 10
-7
-
A
t
× 10
-
0,75
-3
A
-
C
× 10
A
Betriebsanleitung
(W·cm
-2
)
-
-
-
1 × 10
-3
C
A
)
-2
532: C
= 1,000
A
785: C
= 1,479
A
993: C
= 3,855
A
-3
-2
29