12. Wartung / Jährliche Prüfung
ACHTUNG
Die elektrischen Komponenten dürfen nicht unter Spannung geöffnet werden.
Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von dazu befugtem und
entsprechend geschultem Personal durchgeführt werden.
Werden Mängel festgestellt die sich auf den Explosionsschutz auswirken, so ist die
Anlage bis zur Behebung der Mängel außer Betrieb zu nehmen
Die Torsteuerung ist wartungsfrei. Die Wartungsarbeiten beschränken sich lediglich auf die
sicherheitsrelevante Bauteile der Toranlage, die sich im Torbereich befinden. Es handelt sich
grundsätzlich um folgende Bauteile:
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Sicherheitsschaltleiste mit Spiralkabel
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Lichtschranke (wenn vorhanden)
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Schlaffseil- /Schlüpftürschalter (wenn vorhanden).
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Befehlsgeräte
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Verbindungsleitungen
Bei der jährlichen Prüfung ist Folgendes zu kontrollieren:
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Fester Sitz aller elektrischen Leitungen und Schraubverbindungen
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Keine Beschädigungen der Dichtungen
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Einhaltung der zulässigen Temperaturen (gemäß EN 60079-0)
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Keine Beschädigung der Isolation aller Leitungen
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Keine Korrosion an Metallteilen und Mikroschaltern
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Keine Beschädigungen an Mikroschaltern und Befehlsgeräten
13. Reparatur und Instandsetzung
Die Torsteuerung darf vor Ort repariert werden, wenn keine explosionsrelevanten Bauteile getauscht
werden. Es dürfen nur komplette Bauteile gegen Originalteile getauscht werden.
Für Schäden, die durch die Verwendung von nicht Original-Ersatzteilen und Zubehör entstehen, ist
jede Haftung und Gewährleistung seitens der GfA ausgeschlossen.
Störungen die nicht selbst behoben werden können, müssen vom Hersteller der Toranlage oder einer
anderen Fachfirma beseitigt werden.
ACHTUNG
Umbauten und Veränderungen der Steuerung sind nicht gestattet.
Geräte nicht unter Spannung öffnen.
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