Wichtige Sicherheitshinweise
2.7.1 Fehlgebrauch
Jeder von der bestimmungsgemäßen Verwendung abweichende Gebrauch der
Schweißpistole gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, unautorisierter Umbau oder Manipulation
des Geräts führen zum Erlöschen der Konformitätserklärung sowie aller Gewähr-
leistungsansprüche an den Hersteller.
Die Zweckentfremdung der Schweißpistole als Werkzeug, z.B. als Schlagwerk-
zeug zur Überprüfung der Schweißqualität, ist nicht zulässig.
2.8 Betreiberseitige Voraussetzungen
Der Betreiber des Geräts hat dafür zu sorgen, dass die in dieser Betriebsanlei-
tung geforderten Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb gegeben sind.
Hierzu zählen z. B. die Gegebenheiten am Aufstellort, die behördlich geforderten
Anforderungen an den sicheren Arbeitsplatz, gegebenenfalls die Unterweisung
des Bedienpersonals und des Fachpersonals im Umgang mit dem Gerät, die Ein-
haltung der vorgeschriebenen Instandhaltungsarbeiten, die Überwachung des
bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Geräts.
Die Betriebsanleitung ist am Gerät zu hinterlegen.
Der Gerätebetreiber hat dafür zu sorgen, dass das Gerät nur verwendet wird,
wenn alle Schutzeinrichtungen vorhanden, aktiv und unbeschädigt sind.
2.8.1 Voraussetzungen Personal
Bedienpersonal
Die mit der Bedienung des Geräts beauftragten Personen müssen mit dem Gerät
vertraut und entsprechend geschult sein. Sie müssen die Betriebsanleitung gele-
sen und verstanden haben. Des Weiteren müssen sie in der Lage sein, mögliche
Restgefahren für sich selbst und Dritte beim Arbeiten am Gerät abzuwenden oder
weitest möglich zu minimieren.
Zur Erhaltung der Qualifikation müssen die Sicherheitsunterweisungen mindes-
tens jährlich erneut durchgeführt werden. Im Störfall oder zur Instandhaltung ist
gegebenenfalls speziell geschultes Fachpersonal oder der Hersteller hinzuzuzie-
hen.
Bediener von Bolzenschweißeinrichtungen müssen Fachwissen zur Bedienung,
zur ordnungsgemäßen Einstellung der Einrichtung und zur richtigen Ausführung
der Schweißung besitzen.
Wenn das Schweißpersonal zum Nachweis der Schweißung qualifiziert werden
muss, sind die Normen DIN EN ISO 14555 und DIN EN ISO 14732 zu beachten.
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Betriebsanleitung Soyer Bolzenschweißtechnik