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Endress+Hauser Liquiline System CA80AM Betriebsanleitung Seite 7

Colorimetrischer analysator für ammonium
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Liquiline System CA80AM
Endress+Hauser
2
Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1
Anforderungen an das Personal
• Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung der Messeinrichtung dürfen nur
durch dafür ausgebildetes Fachpersonal erfolgen.
• Das Fachpersonal muss vom Anlagenbetreiber für die genannten Tätigkeiten autorisiert
sein.
• Der elektrische Anschluss darf nur durch eine Elektrofachkraft erfolgen.
• Das Fachpersonal muss diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben und die
Anweisungen dieser Betriebsanleitung befolgen.
• Störungen an der Messstelle dürfen nur von autorisiertem und dafür ausgebildetem Per-
sonal behoben werden.
Reparaturen, die nicht in der mitgelieferten Betriebsanleitung beschrieben sind, dür-
fen nur direkt beim Hersteller oder durch die Serviceorganisation durchgeführt wer-
den.
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Liquiline System CA80AM ist ein nasschemischer Analysator zur quasikontinuierlichen
Bestimmung der Ammonium-Konzentration in flüssigen Medien.
Der Analysator ist für den Einsatz in folgenden Anwendungen bestimmt:
• Überwachung und Optimierung der Reinigungsleistung von kommunalen und industri-
ellen Kläranlagen
• Überwachung und Optimierung von Belebungsbecken
• Überwachung des Kläranlagenauslaufs
• Kontrolle industrieller Abwasserbehandlung
Alle Produktvarianten mit Ausnahme der Variante "Schrank, Outdoor-Ausführung" dür-
fen nur in geschlossenen Räumen und nicht im Freien aufgestellt, montiert und betrie-
ben werden.
Die Produktvariante "Schrank, Outdoor-Ausführung" darf im Freien aufgestellt, montiert
und betrieben werden.
2.3
Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Alle Produktvarianten mit Ausnahme der Variante "Schrank, Outdoor-Ausführung"
können bei Aufstellung und Betrieb im Freien Schaden nehmen.
Eine nicht-bestimmungsgemäße Verwendung stellt die Sicherheit von Personen und
der gesamten Messeinrichtung in Frage und ist daher nicht zulässig.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die aus nicht-bestimmungsgemäßer Verwen-
dung entstehen.
2.4
Arbeitssicherheit
Als Anwender sind Sie für die Einhaltung folgender Sicherheitsbestimmungen verantwort-
lich:
• Installationsvorschriften
• Lokale Normen und Vorschriften
• Vorschriften zum Explosionsschutz
Grundlegende Sicherheitshinweise
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