BA-IPF PAM/PAK/PBM/PBK 1.0 – 09/2014
Deutsch
1.6. Schilder an der Maschine
An der Maschine sind verschiedene Hinweise mit Bildsymbolen vor-
handen, die keinesfalls entfernt werden dürfen.
Die Hinweisschilder sind unterteilt in:
• Pflichtschilder
• Gefahrenschilder
• Kennschilder
1.6.1. Pflichtschilder
Die angegebenen Schmiermitteltypen auf dem Schild verwenden.
Hubvorrichtungen mit Seilen verwenden, deren Haken in den vorge-
sehenen Bohrungen auf dem Gebläse eingehakt werden.
1.6.2. Gefahrenschilder
Achtung! Rotierende Teile. Schutzvorrichtungen nicht entfernen. Kei-
ne Annäherung ohne Genehmigung gestattet
Meldet die Präsenz von spannungsführenden Teilen im Behälter, auf
dem das Schild angebracht ist.
Die Kontrollluke niemals bei laufendem Gebläse öffnen.
1.6.3. Kennschilder
Typenschild: Es enthält die technischen Daten von Ventilator und
Motor und die Adresse des Herstellers, die Gerätenummer und das
Herstelljahr.
2. Empfang
Jeder Ventilator wurde vor seinem Versand sorgfältig überprüft. Beim Empfang ist sicherzustellen, dass der Ventila-
tor keine Transportschäden erlitten hat, anderenfalls ist dies beim Spediteur zu beanstanden. Der Spediteur haftet
für etwaige Transportschäden.
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