BA-IPF PAM/PAK/PBM/PBK 1.0 – 09/2014
Deutsch
1. Wichtige Informationen
1.1. Sicherheitsbestimmungen
Unsere Techniker, die auf eine langjährige Branchenerfahrung zu-
rückgreifen können, beschäftigen sich täglich mit der Forschung
und Entwicklung unserer Produkte, um immer effizientere Gebläse
gemäß den geltenden „Sicherheitsbestimmungen" zu schaffen. Die
nachfolgend angeführten Richtlinien und Empfehlungen spiegeln die
geltenden Sicherheitsbestimmungen wieder und basieren haupt-
sächlich auf der Einhaltung dieser allgemeinen Normen. Demzufolge
empfehlen wir allen Personen, die mit dem Gerät in Berührung kom-
men, die geltenden Richtlinien zur Unfallverhütung im eigenen Land
zu befolgen. Wir fordern das gesamte Personal auf, nachfolgende
Bestimmungen einzuhalten und umzusetzen. Ferner lehnen wir jegli-
che Verantwortung für irgendwelche Sach- oder Personenschäden
ab, die auf die Nichtbeachtung der Sicherheitsbestimmungen oder auf Änderungen am Gerät zurückzuführen sind.
Die Gebläse ohne CE-Zeichen, sind „unvollständige Maschinen" im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, und
vom Käufer zu vervollständigen, der darauf die gesamte Anlage überprüfen lassen muss, um die Konformitätserklä-
rung ausstellen zu können. Sie erhalten zu diesem Zweck eine Einbauerklärung.
1.2. Allgemeine Richtlinien
Es obliegt dem Käufer sicherzustellen, dass die Installation und War-
tung von Fachpersonal mit einschlägiger Erfahrung für diese Art Pro-
dukt ausgeführt wird. Eine korrekte Installation und regelmäßige War-
tung sind unabdingbar für die bestmögliche Betriebsleistung. Das Ge-
bläse ist eine Rotationsmaschine, die bei nicht korrekter Verwendung
zur Gefahrenquelle für Personen- und/oder Sachschäden wird. Die
Betriebsbedingungen (insbesondere Drehgeschwindigkeit und Höchst-
temperatur), für welche die Gebläse bemessen sind, dürfen niemals
überschritten werden. Das zuständige Personal für den Betrieb und/
oder die Wartung des Gebläses muss über eine Kopie dieser Anleitung
verfügen.
Die Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt werden, sofern dies
nicht dringend für die Arbeit erforderlich ist. In diesem Fall sind sofort
geeignete Maßnahmen zu treffen, um mögliche Gefahren zu signali-
sieren. Die Wiederherstellung dieser Schutzvorrichtungen erfolgt, so-
bald die Instandsetzung und Wartung erfolgreich durchgeführt wurde.
Alle (ordentlichen und außerordentlichen) Wartungseingriffe müssen
bei stillstehendem Gebläse und bei abgetrennter Strom-, Druckluft-,
Dampfzufuhr usw. ausgeführt werden. Um die Gefahr einer möglichen
ungewollten Einschaltung zu vermeiden, sind auf den Schalttafeln, auf
den Steuergeräten und auf den Bedienpulten Hinweisschilder mit der
Aufschrift „Achtung Wartung! Nicht betätigen." anzubringen bzw. auf-
zuhängen oder Reparaturschalter zu verwenden.
DE 3