Sicherheit
2.8.2 Hydraulik
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Alle Hydraulikleitungen und Anschlüsse vor jedem Arbeitseinsatz auf Dichtigkeit prüfen.
Defekte Teile in drucklosem Zustand von Fachpersonal austauschen lassen.
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Vor dem Öffnen von Hydraulikanschlüssen ist das Umfeld gründlich zu reinigen.
Bei Arbeiten an der Hydraulikanlage ist auf Sauberkeit zu achten.
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Die Hydraulikanschlussschläuche dürfen keine Scheuerstellen aufweisen und sich bei Hub- und
Senkbewegungen an keinerlei hervorstehenden Kanten einhaken und somit abreißen.
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Der Bediener des Gerätes hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass der vorhandene Betriebsdruck,
welcher zum Arbeiten mit dem Gerät erforderlich ist, konstant vorhanden ist.
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Nur unter dieser Voraussetzung ist ein sicheres Greifen bzw. Heben und Transportieren der
Greifgüter mit dem Gerät gewährleistet.
2.9
Sicherheit im Betrieb
2.9.1 Trägergeräte/ Hebezeuge
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Das eingesetzte Trägergerät/ Hebezeug (z.B. Bagger) inklusive Tragmittel muss sich in
betriebssicherem Zustand befinden.
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Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät/ Hebezeug bedienen.
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Die maximal erlaubte Traglast (WLL) des Trägergerätes/ Hebezeuges und der Anschlagmittel
darf unter keinen Umständen überschritten werden!
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