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B-3A Industry Canada Verordnungen - Englisch - Radiodetection Rd1100 Bedienungsanleitung

Bodendurchdringendes radar zur ortung unterirdischer versorgungseinrichtungen
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Anhang B: GPR-Emissionen, Beeinflussung und Verordnungen
B-3a Industry Canada Verordnungen – Englisch
Industry Canada veröffentlichte seine Verordnungen für Bodenradar (GPR) am 29. März 2009 im
Rahmen des RSS-220 mit dem Titel 'Devices Using Ultra-Wideband (UWB) Technology'.
Industry Canada hat eine einmalige Ausnahme für GPR erlassen: GPR erfordern keine
Nutzerlizenzierung. Der Anwender hat die folgenden Richtlinien einzuhalten:
Dieses Bodenradar ist nur dann einzusetzen, wenn es mit dem Erdboden in Berührung ist oder
der Abstand zum Erdboden maximal 1 m beträgt.
Dieses
Bodenradar
ist
nur
von
Strafverfolgungsbehörden,
wissenschaftlichen
Forschungsinstituten, kommerziellen Bergbauunternehmen, Bauunternehmen und Rettungs-
oder Brandbekämpfungsorganisationen einzusetzen.
Sollte das Bodenradar im Wandsondierungsmodus eingesetzt werden, wird der Anwender auf
folgende Beschränkung hingewiesen:
Dieses wandsondierende Radar-Bildgebungssystem ist einzusetzen, indem das Gerät auf die
Wand ausgerichtet wird und mit der Wand in Berührung ist oder der Abstand zur Wand maximal
20 cm beträgt.
Dieses wandsondierende Radar-Bildgebungssystem ist nur von Strafverfolgungsbehörden,
wissenschaftlichen
Forschungsinstituten,
kommerziellen
Bergbauunternehmen,
Bauunternehmen und Rettungs- oder Brandbekämpfungsorganisationen einzusetzen.
Da der Betrieb des GPR keine Lizenz erfordert, hat der Anwender Folgendes anzunehmen:
Sein Einsatz erfolgt vorbehaltlich der beiden nachstehenden Bedingungen: (1) dieses Gerät
erzeugt keine schädlichen Störeinflüsse und (2) dieses Gerät kann unter Störeinflüssen betrieben
werden, auch wenn diese nicht erwünscht sind.
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