Anhang B: GPR-Emissionen, Beeinflussung und Verordnungen
WARNUNG
Veränderungen oder Modifikationen ohne ausdrückliche Genehmigung des Herstellers, sind nicht
erlaubt, und die Betriebserlaubnis erlischt.
Die Zertifizierung des Geräts wurde nur für die Originalverkabelung und Zubehör ausgestellt. Eine
Verwendung von nicht genehmigten Kabeln oder Zubehörteilen stellt eine Modifizierung dar und
fällt unter die oben beschriebene Regelung.
Nutzungsbeschränkungen
Die Nutzung des Systems ist zweckbegrenzt auf Anwendungen im Bereich Rechtsvollzug,
Feuerwehr, Notrettung, wissenschaftliche Forschung, Bergbau oder Baugewerbe. Alle anderen
Anwendungen dieses Systems müssen dem Maßnahmen-Katalog Teil 90 dieses Kapitels
entsprechen.
FCC Interpretation der Nutzungsbeschränkungen, Ausgabe vom 12. Juli 2002
(FCC Anweisung DA02-1658, Paragraph 9)
Diese Bestimmungen enthalten Beschränkungen für in Frage kommende Anwender des Systems
(siehe 47 C.F.R. 15.509(b), 15.511 (b) und 15.513 (b)). für Darstellungssysteme. Nach neuen
Regeln für Bodenradar- und Wanddarstellungssysteme dürfen die Systeme nur vom
Rechtsvollzug,
Feuerwehr
und
Notrettungsorganisationen
wissenschaftlichen
Forschungsinstituten, Bergwerksgesellschaften und Baufirmen genutzt werden. Seit Inkrafttreten
dieser Bestimmung haben wir verschiedene Anforderungen erhalten, dass die Geräte auch von
anderen Anwendern genutzt werden können, die nicht in der obenstehenden Liste aufgeführt
wurden. Diese Anwender werden von obenstehenden Organisationen speziell in die Arbeit mit
diesen Geräten eingewiesen. Wir glauben nicht, dass eine Neufassung der Bestimmungen über
die UWB die Sicherheitsbestimmungen über die Nutzung und Anwendung von Bodenradar- und
Wanddarstellungssystemen
verändern
würde.
Wir
zeigen
damit
die
breitesten
Anwendungsbestimmungen auf. Wir glauben zum Beispiel, dass eine Beschränkung der
Anwender von Bodenradar- und Wanddarstellungssystemen nur auf die Baubranche, die
Inspektionen von Gebäuden, Straßen, Brücken und Autobahnen einschließt, auch wenn bei der
Inspektion keine Fehler gefunden werden. Der eigentliche Zweck besteht darin, bei eventuellen
Hinweisen auf Beschädigungen diesen bestmöglich nachzugehen. Wir glauben außerdem, dass
eine der oben beschriebenen Anwendungen durchgeführt werden muss, auch wenn die
anwendende Organisation nicht in der oben beschriebenen Liste aufgeführt wurde. Ein
Bodenradar kann z. B. von einer privaten Firma eingesetzt werden, wenn diese von der örtlichen
Polizei zu forensischen Messungen herangezogen wird.
Anwendungsmethoden mit FCC-Zulassung
Die GPR-Antenne darf nur am Boden eingesetzt werden, um den FCC-Bestimmungen zu
entsprechen. Eine Verwendung der Antenne, wenn diese vom Boden abgehoben ist, ist nicht
gestattet. Auch eine Anwendung als Wanddarstellungssystem ist nicht erlaubt.
GPR Nutzungskoordination
FCC-Bestimmung 15.525(c) (berichtigt im Feb. 2007) regelt die Nutzungskoordination eines
Bodenradars wie nachfolgend beschrieben:
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