Anhang B: GPR-Emissionen, Beeinflussung und Verordnungen
Betriebsgebiet ändert sind der FCC die aktualisierten Informationen gemäß dem Verfahren in
Absatz (b) dieses Abschnitts vorzulegen.
(f) Die Abstimmung von Routine-UWB-Tätigkeiten darf ab Erhalt des Abstimmungsantrags
von NTIA nicht länger als 15 Werktage dauern. Besondere vorübergehende Tätigkeiten können
beschleunigt bearbeitet werden, wenn die Umstände dies rechtfertigen. Der Betrieb von UWB-
Systemen in Notsituationen, die die Sicherheit von Leben oder Eigentum betreffen, kann ohne
Abstimmung erfolgen, vorausgesetzt, ein Mitteilungsverfahren, ähnlich dem in Abschn. 2.405(a)
bis (e) dieses Kapitels, wird vom UWB-Gerätebenutzer befolgt. [67 FR 34856, 16. Mai 2002, in
seiner geänderten Fassung 68 FR 19751, 22. April 2003]
Hinweis zum Gültigkeitsdatum: At 68 FR 19751, 22. April 2003, Abschn. 15.525 wurde
geändert durch Überarbeitung [[Seite 925]] Paragraphen (b) und (e). Diese Änderung enthält
Anforderungen an die Erfassung von Informationen und Aufbewahrung und wird erst gültig, wenn
von der Behörde für Verwaltung und Haushalt die Genehmigung erteilt wird.
70