10 FAHRANLEITUNG
10.12
Hinweis
Beschädigungsgefahr Abschleppen mit einem Zugfahrzeug ist keine geeignete Bergemaßnahme.
Beim Abschleppen können Schäden am Antriebsstrang oder am Getriebe auftreten.
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Verwenden Sie keine Abschleppvorrichtungen, bei denen Räder des Pannenfahrzeugs auf der Fahrbahn blei-
ben und mitlaufen.
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Transportieren Sie ein Pannenfahrzeug immer auf einem Anhänger oder auf der Ladefläche eines Transport-
fahrzeugs.
10.13
Hinweis
Materialschaden Unzureichende Kraftstoffqualität setzt den Kraftstofffilter vorzeitig zu.
In einigen Ländern und Regionen ist die verfügbare Kraftstoffqualität und ‑sauberkeit unter Umständen nicht
ausreichend. Probleme im Kraftstoffsystem sind die Folge.
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Tanken Sie nur sauberen Kraftstoff, der der angegebenen Norm entspricht. (Ihre autorisierte
KTM-Fachwerkstatt hilft Ihnen gern.)
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Abschleppen im Pannenfall
H04927-01
Kraftstoff tanken
Gefahr
Brandgefahr Kraftstoff ist leicht entflammbar.
Der Kraftstoff im Kraftstofftank dehnt sich bei Erwärmung aus und kann bei Überfüllung austreten.
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Betanken Sie das Fahrzeug nicht in der Nähe offener Flammen oder brennender Zigaretten.
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Stellen Sie den Motor ab, wenn Sie Kraftstoff tanken.
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Stellen Sie sicher, dass kein Kraftstoff verschüttet wird, insbesondere nicht auf heiße Teile des Fahr-
zeuges.
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Wischen Sie dennoch verschütteten Kraftstoff sofort auf.
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Beachten Sie die Angaben zum Tanken von Kraftstoff.
Warnung
Vergiftungsgefahr Kraftstoff ist gesundheitsschädlich.
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Lassen Sie Kraftstoff nicht auf die Haut, in die Augen oder auf die Kleidung gelangen.
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Suchen Sie sofort einen Arzt auf, wenn Kraftstoff verschluckt wurde.
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Atmen Sie Kraftstoffdämpfe nicht ein.
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Spülen Sie bei Hautkontakt die betreffende Stelle sofort mit viel Wasser ab.
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Spülen Sie die Augen gründlich mit Wasser und suchen Sie sofort einen Arzt auf, wenn Kraftstoff in
die Augen gelangt ist.
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Wechseln Sie die Kleidung, wenn Kraftstoff auf die Kleidung gelangt ist.
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Sicherstellen, dass das Pannenfahrzeug auf dem Anhänger
oder Transportfahrzeug korrekt gesichert ist.
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Lokal geltende Vorschriften zur Bergung von Pannenfahrzeu-
gen beachten.