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Normen Und Vorschriften; Lithiumbatterien - Siemens SITRANS F Betriebsanleitung

Ultraschall durchflussmessgeräte
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Sicherheitshinweise

2.3 Lithiumbatterien

CE-gekennzeichnete Betriebsmittel
Das CE-Kennzeichen besagt, dass das Gerät folgenden Richtlinien entspricht:
● EMV-Richtlinie 2004/108/EG
● Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EG
● R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG
● MID-Richtlinie 2004/22/EG
● DE-11-MI004-PTB005
● PTB K7.2 (Genehmigung Nr. 22.75/11.02)

Normen und Vorschriften

Die Vorschriften für Wärmemessgeräte und Peripherieeinrichtungen (Rechner,
Temperaturfühler, Durchflussmessgeräte) sind in EN 1434 enthalten. Dies betrifft nicht nur
die Anforderungen an die Messung, sondern auch die Vorschriften und Empfehlungen für
Einbau und Betrieb (s. Abschnitt 6).
Bei Wärmemesssystemen für den eichpflichtigen Verkehr besteht eine gesetzliche Pflicht zur
Kalibrierung. An den Messpunkten verwendete Peripherieeinrichtungen müssen in der Regel
(je nach örtlichen Vorschriften) nach fünf Jahren abgebaut und durch eine autorisierte
Überprüfungsstelle erneut überprüft werden.
Zu den messtechnischen Aspekten der Neukalibrierung gehört es, dass dabei vordefinierte
Fehlergrenzen zugrunde gelegt werden. Für die Praxis bedeutet dies, dass bei Installation
und Montage der Wärmemesspunkte darauf zu achten ist, dass alle Komponenten der
Messpunkte jederzeit schnell und effizient eingebaut und abgebaut werden können.
2.3
Lithiumbatterien
Lithiumbatterien sind Primärstromquellen mit hohem Energiegehalt, die dazu ausgelegt sind
den höchsten Schutzgrad zu bieten.
Potentielle Gefahr
Lithiumbatterien können eine potenzielle Gefahr darstellen, wenn sie elektrisch oder
mechanisch falsch eingesetzt werden.
• Beachten Sie die folgenden Sicherheitsvorkehrungen bei der Handhabung und
12
WARNUNG
Verwendung von Lithiumbatterien:
– Nicht kurzschließen, aufladen oder falsch gepolt anschließen.
– Die Batterien dürfen keinen Temperaturen außerhalb des spezifizierten
Temperaturbereichs ausgesetzt oder verbrannt werden.
– Akkusätze dürfen nicht gequetscht, durchstochen oder zerlegt werden.
– Am Batteriekörper dürfen keine Löt- oder Schweißarbeiten durchgeführt werden.
– Der Inhalt darf nicht mit Wasser in Berührung kommen.
Betriebsanleitung, 09/2014, A5E03424754-005
FUE950

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