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BWT Bewamat COMB 1 Produktdatenblatt Seite 3

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Einbauvorbedingungen
4.1
Allgemein
Die Einrichtung der Anlage muss entsprechend der Einbauanleitung lt.
der AVB Wasser V, §12.2 durch das Wasserversorgungsunternehmen
oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunter-
nehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.
Örtliche Installationsvorschriften, allgemeine Richtlinien, allgemeine
Hygienebedingungen und technische Daten müssen beachten werden.
4.2
Einbauort und Umgebung
In Installationen, in denen Wasser für Feuerlöschzwecke bereitgestellt
wird, dürfen Filteranlagen nicht eingebaut werden.
Der Einbauort muss frostsicher sein, den Schutz der Anlage vor Che-
mikalien, Farbstoffen, Lösungsmitteln, Dämpfen gewährleisten, eine
Bauwerksabdichtung besitzen und ein einfaches Anschließen an das
Wassernetz ermöglichen.
Ein Kanalanschluss, ein Bodenablauf und ein separater Netzanschluss
(230 V/50 Hz) müssen in unmittelbarer Nähe vorhanden sein.
Wenn kein Bodenablauf vorhanden ist, oder der Bodenablauf mittels
einer elektrischen Pumpe entwässert, muss eine bauseitige Sicherheits-
einrichtung, die stromlos die Wasserzufuhr absperrt (z. B. BWT Aqastop
incl. Feuchtesensor) eingebaut werden, um einen Wasserschaden zu
verhindern.
Die Spannungsversorgung (230 V/50 Hz) und der erforderliche Be-
triebsdruck müssen permanent gewährleistet sein. Ein separater Schutz
vor Wassermangel ist nicht vorhanden und müsste – wenn erwünscht
– örtlich angebracht werden.
4.3
Einspeisewasser
Das einzuspeisende Hartwasser muss stets den Vorgaben der Trink-
wasserverordnung bzw. der EU-Direktive 98/83 EC entsprechen, siehe
Tabelle „5.1 Anforderungen an das Einspeisewasser", Seite 6. Das
einzuspeisende Hartwasser muss stets frei von Luftblasen sein, ggf.
muss ein Entlüfter eingebaut werden.
Dient das behandelte Wasser dem menschlichen Gebrauch im Sinne
der Trinkwasserverordnung, darf die Umgebungstemperatur 25 °C nicht
überschreiten.
Dient das behandelte Wasser ausschließlich technischen Anwendungen,
darf die Umgebungstemperatur 40 °C nicht überschreiten.
Der maximale Betriebsdruck der Anlage darf nicht überschritten werden,
s. „5 Technische Daten", Seite 5. Bei einem höheren Netzdruck muss
vor der Anlage ein Druckmin derer eingebaut werden.
Ein minimaler Betriebsdruck ist für die korrekte Funktion der Anlage
erforderlich, s. „5 Technische Daten", Seite 5.
Bei Druckschwankungen und Druckstößen darf die Summe aus Druckstoß
und Ruhedruck den Nenndruck nicht übersteigen; dabei darf der positive
Druckstoß 2 bar nicht überschreiten und der negative Druckstoß darf 50 %
des sich einstellenden Fließdrucks nicht unterschreiten.
Der kontinuierliche Betrieb des Multi-Target-Filters mit Wasser, welches
Chlor oder Chlordioxid enthält, ist möglich wenn die Konzentration an
freiem Chlor / Chlordioxid nicht 0,5 mg/l überschreitet.
Ein kontinuierlicher Betrieb mit chlor-/chlordioxidhaltigem Wasser führt
zu einer vorzeitigen Alterung des Ionenaustauschermaterials! Eine
Weichwasseranlage reduziert die Konzentration an freiem Chlor und
Chlordioxid, d. h. die Konzentration im Ablauf einer Filteranlage ist in
der Regel deutlich niedriger als im Zulauf.
4.4
Einbau
Vor dem Einbau des Produkts muss das Rohrleitungsnetz gespült werden.
Es muss geprüft werden, ob dem Produkt ein Mineralstoff-Dosiergerät
zum Schutz vor Korrosion nachgeschaltet werden muss.
Zum Einbau korrosionsbeständige Rohrmaterialien verwenden. Die kor-
rosionschemischen Eigenschaften bei der Kombination unterschiedlicher
Rohrwerkstoffe (Mischinstallation) müssen beachtet werden – auch in
Fließrichtung vor der Filteranlage.
Der Multi-Target-Filter ist nicht dazu geeignet, aus Wässern unbekannten
Ursprungs Trinkwasser zu produzieren. Bei Bedarf muss ein Grobschmutz-
abscheider (Strainer) vor dem Produkt installiert werden.
Nach Vorgaben der VDI 6023 müssen vor und hinter dem Produkt
geeignete Probenentnahmestellen eingebaut werden.
Der Schlauch am Sicherheitsüberlauf des Regeneriermittelbehälters und
der Spülwasserschlauch müssen mit Gefälle zum Kanal geführt oder in
eine Hebeanlage eingeleitet werden.
Nach EN 1717 müssen der Spülwasser- und der Überlaufschlauch mit
dem vorgeschriebenen Abstand zum höchstmöglichen Abwasserspiegel
am Kanalanschluss befestigt werden. (Abstand größer als Durchmesser
des Abflussrohrs).
Wird das Spülwasser in eine Hebe anlage eingeleitet, muss diese für
eine Wassermenge von mind. 2 m
Haustechnik und von mind. 3 m
bäude- und Industrietechnik ausgelegt sein.
Wenn die Hebe anlage gleichzeitig auch für andere Anlagen genutzt wird,
muss sie um deren Wasserabgabemengen größer dimensioniert werden.
Die Hebe anlage muss salzwasserbeständig sein.
4.5
Betrieb
Das Produkt muss den zu erwartenden Nutzungsbedingungen entspre-
chen. Hinweise hierzu finden sich in den technischen Daten.
Nach Zeiten ohne oder mit geringer Wasserentnahme, z. B. Ferienzeiten,
sollte eine Entnahmearmatur für mindestens 5 Minuten voll geöffnet
werden, bevor das Wasser wieder genutzt werden kann.
Die mikrobiologische Wasserqualität des Ausgangswassers wird auch
durch die Qualität des verwendeten Regeneriermittels bestimmt.
4.6
Voraussetzung für Funktion und Gewährleistung
Das Produkt bedarf einer regelmäßigen Funk tionsüberwachung, Wartung
und dem Aus tausch von funktionsrelevanten Teilen nach bestimmten
Zeitintervallen.
Die benötigten Dosier- und Regeneriermittel mengen unterliegen einem
von den Betriebs bedingungen abhängigen Verbrauch.
Das Produkt muss regelmäßig gereinigt und ggf. auch desinfiziert werden.
Die Wartungsintervalle entnehmen Sie bitte der Einbau- und Bedie-
nungsanleitung. Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsver trags.
/h bzw. 35 l/min bei Anlagen für die
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/h bzw. 50 l/min bei Anlagen der Ge-
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