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BMW Motorrad G 310 GS 2020 Betriebsanleitung Seite 13

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hobene Daten auf den Fahrer
oder Fahrzeughalter zurückzu-
führen, z. B. über den benutzten
ConnectedDrive Account.
Datenschutzrechte
Fahrzeugnutzer haben gemäß
geltendem Datenschutzrecht
bestimmte Rechte gegenüber
dem Hersteller des Fahrzeugs
oder gegenüber Unternehmen,
die personenbezogene Daten
erheben oder verarbeiten.
Fahrzeugnutzer besitzen einen
unentgeltlichen und umfassen-
den Auskunftsanspruch gegen-
über Stellen, die personenbezo-
gene Daten zum Fahrzeugnut-
zer speichern.
Diese Stellen können sein:
Hersteller des Fahrzeugs
Qualifizierte Service Partner
Fachwerkstätten
Serviceprovider
Fahrzeugnutzer dürfen Auskunft
darüber verlangen, welche per-
sonenbezogenen Daten ge-
speichert wurden, zu welchem
Zweck die Daten verwendet
werden und woher die Daten
stammen. Zum Erlangen dieser
Auskunft wird ein Halter- oder
Nutzungsnachweis benötigt.
Der Auskunftsanspruch umfasst
auch Informationen bezüglich
Daten, die an andere Unterneh-
men oder Stellen übermittelt
wurden.
Die Webseite des Herstellers
des Fahrzeugs enthält die je-
weils anwendbaren Daten-
schutzhinweise. In diesen Da-
tenschutzhinweisen sind Infor-
mationen zum Recht auf Lö-
schung oder Berichtigung von
Daten enthalten. Der Hersteller
des Fahrzeugs stellt im Internet
auch seine Kontaktdaten und
die des Datenschutzbeauftrag-
ten bereit.
Der Fahrzeughalter kann bei
einem BMW Motorrad Partner
oder einem anderen qualifizier-
ten Service Partner oder einer
Fachwerkstatt gegebenenfalls
gegen Entgelt die im Fahrzeug
gespeicherten Daten auslesen
lassen.
Das Auslesen der Fahrzeugda-
ten erfolgt über die gesetzlich
vorgeschriebene Steckdose für
On-Board-Diagnose (OBD) im
Fahrzeug.
Gesetzliche Anforderungen
zur Offenlegung von Daten
Der Hersteller des Fahrzeugs
ist im Rahmen des geltenden
Rechts dazu verpflichtet, bei
ihm gespeicherte Daten den
Behörden bereitzustellen. Diese
Bereitstellung von Daten im er-
forderlichen Umfang erfolgt im
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