Transportsicherung des unbesetzten
Rollstuhls
Es sind die Vorschriften und Anweisungen
des jeweiligen Transportunternehmens
zu befolgen. – Erfragen Sie diese vor dem
Transport.
Der Rollstuhl ist so zu verstauen und zu si-
chern, dass er keine Gefahr für Sie und an-
dere darstellt.
Personenbeförderung im Kraftfahrzeug
Ob Ihr individueller Rollstuhl als Sitz zur Per-
sonenbeförderung in KFZ freigegeben ist,
entnehmen Sie dem Typenschild Ihres Roll-
stuhls.
Siehe hierzu das Kapitel Bedeutung der
Symbole auf dem Typenschild auf Sei-
te 54.
Nicht als Sitz zur Personenbeförderung
in KFZ freigegebene Rollstühle sind mit
einem zusätzlichen Aufkleber gekenn-
zeichnet. – Siehe hierzu das Kapitel Be-
deutung der Klebeschilder auf dem Roll-
stuhl auf Seite 53.
Leitfaden < Sicherheit mit Meyra Roll-
stühlen, auch bei der Beförderung im
Kraftfahrzeug > beachten! – Dieses
Dokument und weitere Informationen
stehen im < Infozentrum > auf unserer
Webseite < www.meyra.com >.
Zur Personenbeförderung freigege-
bene Verankerungssysteme sind dem
Kapitel Angewendete Normen auf Sei-
te 47 zu entnehmen.
Beförderung in öffentlichen Verkehrs-
mitteln
Ihr Rollstuhl ist für die Personenbeförderung
in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht vorge-
sehen. Es kann dabei zu Einschränkungen
kommen. Wir empfehlen die Nutzung eines
im Verkehrsmittel fest eingebauten Sitzes.
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Sollte eine sitzende Beförderung im Roll-
stuhl dennoch unumgänglich sein, so be-
achten Sie folgendes:
–
Benutzen Sie den vom Verkehrsbetrieb
zum Abstellen vorgesehenen Platz.
–
Beachten Sie die Vorschriften der
Beförderungsgesellschaft bevor Sie den
Rollstuhl abstellen.
–
Stellen Sie ihren Rollstuhl entgegen der
Fahrtrichtung auf dem ausgewiesenen
Platz ab.
–
Der Rollstuhl ist so zu platzieren,
dass sich die Rückenlehne an der
Abstellplatzbegrenzung
kann.
–
Eine
Seite
zusätzlich
Abstellplatzbegrenzung anliegen, so
dass der Rollstuhl im Fall eines Unfalls
oder eines plötzlichen Bremsmanövers
nicht verrutschen kann.
–
Betätigen sie zusätzlich die Feststell-
bremsen.
Fahrten im öffentlichen Straßen-
verkehr
Beachten Sie die in ihrem Land geltenden
Vorschriften für den öffentlichen Straßen-
verkehr und fragen Sie gegebenenfalls ihren
Fachhändler nach notwendigem Zubehör.
Ihr Rollstuhl kann optional mit einer
Beleuchtungsanlage ausgerüstet werden.
Diese Beleuchtungsanlage besteht aus:
– Rückstrahlern am Rücken
– Rückstrahlern an den Antriebsrä-
dern.
Bei schlechten Sichtverhältnissen und be-
sonders bei Dunkelheit empfehlen wir eine
aktive Beleuchtungsanlage zu montieren
und einzuschalten, um besser sehen zu
können und selbst gesehen zu werden.
abstützen
des
Rollstuhls
an
einer
weiteren
muss