Erstinbetriebnahme
Die erstmalige Inbetriebnahme und
Anpassung der Regelung an die örtli-
chen und baulichen Gegebenheiten
müssen von Ihrem Heizungsfachbe-
trieb vorgenommen werden.
Gas-Council-Nr.
Nenn-Wärmeleistungs-
bereich
kW
10 - 26
11 - 30
11 - 35
Ihre Anlage ist voreingestellt
Die Regelung ist bereits ab Werk auf
einen Standardbetrieb voreingestellt.
Als Betreiber einer neuen Feuerungs-
anlage sind Sie verpflichtet, diese
umgehend dem für Ihre Liegenschaft
zuständigen Bezirksschornsteinfeger-
meister zu melden. Der Bezirks-
schornsteinfegermeister erteilt Ihnen
auch Auskünfte über seine weiteren
Tätigkeiten an Ihrer Feuerungsanlage
(z.B. regelmäßige Messungen, Reini-
gung).
Gas-Brennwertheizge-
rät
41-819-12
41-819-13
41-819-14
Ihre Heizungsanlage ist somit
betriebsbereit. Die werkseitige Grund-
einstellung können Sie individuell
nach Ihren Wünschen ändern.
Zuerst informieren
Gas-Brennwertkombi-
gerät
47-819-18
47-819-19
47-819-20
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