2.3
Anforderungen an das Bedienpersonal
Mit der selbsttätigen Bedienung der Geräte dürfen nur befähigte Personen betraut werden, die hierzu
geeignet und hiermit vertraut sind. Sie müssen vom Unternehmer zum Bedienen der Geräte beauftragt sein.
Das Personal muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung und hier besonders das Kapitel
Sicherheitshinweise, gelesen haben.
Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich an dem Gerät tätig werdendes Personal, z.B. beim
Rüsten, Warten oder Instand setzten.
GEFAHR!
Um schwerste Verletzungen zu verhindern ist bei Arbeiten mit dem Gerät folgendes zu beachten:
persönliche Schutzausrüstung benutzen
keine langen offenen Haare tragen
keine Ringe, Ketten oder anderen Schmuck tragen
keine lose Kleidung tragen
Pos: 6.3 /1_HADEF/2--SICHERHEIT/Bestimmungsgemäße Verwendung/01.Alle (außer 380) @ 2\mod_1300955165911_6.docx @ 18463 @ @ 1
2.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die zulässige Belastung der Geräte darf nicht überschritten werden! Ausgenommen ist eine evtl.
Belastungsprüfung vor der ersten Inbetriebnahme durch eine anerkannte befähigte Person.
Die zulässige Umgebungstemperatur beim Betrieb der Geräte beträgt –20°C / +50°C und bei allen
kraftbetriebenen Geräten -20°C / +40°C!
Mit defekten Geräten und Lastaufnahmemitteln darf erst weitergearbeitet werden, wenn sie instand
gesetzt wurden! Es dürfen nur Original–Ersatzteile verwendet werden. Bei Nichtbeachtung erlöschen alle
Gewährleistungsansprüche.
Bei eigenmächtigen Umbauten an den Geräten durch den Betreiber erlischt Haftung und Garantie
Pos: 6.4 /1_HADEF/2--SICHERHEIT/Bestimmungsgemäße Verwendung/04.Alle Winden @ 2\mod_1300955742974_6.docx @ 18475 @ @ 1
Vertikales Heben und Senken nicht geführter Lasten, horizontales Bewegen von Lasten, bewegen von
Lasten auf schiefen Ebenen, Schwenken von Klappen, Abdeckungen usw.
2.4.1
Winden mit Ausrückkupplung (Option)
Nur zum Abziehen des unbelasteten Seils
Nur für horizontale Lasten
Nur für Sondereinsatzfälle wie z.B. Ablassen eines Schwimmers in einer Flüssigkeit, bei denen eine
Gefährdung von Personen und/oder Sachwerten ausgeschlossen ist
Pos: 6.5 /1_HADEF/---ALLGEMEIN/Hinweise/HINWEIS - Bestimmungsgemäße Verwendung - Personen+Sachschäden @ 0\mod_1176799465432_6.docx @ 4748 @ @ 1
HINWEIS!
Werden die Geräte nicht bestimmungsgemäß verwendet, so ist ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet
Für alle Personen- und Sachschäden die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung entstehen ist
alleine der Betreiber verantwortlich
Pos: 6.6 /1_HADEF/---ALLGEMEIN/Hinweise/GEFAHR - Losreißen, Personentr.,schweb.Lasten, ex verboten (E+P) @ 0\mod_1176799462104_6.docx @ 4734 @ @ 1
GEFAHR!
Insbesondere ist ein Einsatz nicht zulässig:
für das Losreißen festsitzender Lasten, das Schleifen von Lasten sowie Schrägzug
in explosionsgefährdeter Umgebung, es sei denn, das Gerät wurde für diesen Zweck modifiziert und
entsprechend durch Hinweise gekennzeichnet.
für Personentransport
in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
wenn sich Personen unter schwebender Last aufhalten
Pos: 6.7 /1_HADEF/2--SICHERHEIT/Grundlegende Sicherheitshinweise/1.Alle (außer 380) @ 2\mod_1300886479193_6.docx @ 18425 @ @ 1
2.5
Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen
Montage-, Bedienungs- und Wartungsanweisung beachten
Warnhinweise an Geräten und in der Anleitung beachten
Sicherheitsabstände einhalten
Für gute Sicht bei den Arbeitsvorgängen sorgen
Die Geräte nur bestimmungsgemäß verwenden
5.52.224A.00.00.01
5