11
Instandhaltung
Pos: 15.2.1 /1_HADEF/12-INSTANDSETZUNG/Allgemein/01.Allgemein @ 0\mod_1173251926256_6.docx @ 467 @ @ 1
11.1
Allgemeines
Alle Überwachungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dienen dem sicheren Betrieb des Gerätes,
somit sind sie gewissenhaft durchzuführen.
Arbeiten nur von „befähigten Personen" durchführen lassen.
Arbeiten nur in entlastetem Zustand durchführen.
Prüfungsergebnisse und getroffene Maßnahmen schriftlich festhalten.
Pos: 15.2.2 /1_HADEF/12-INSTANDSETZUNG/Allgemein/02.Überwachung @ 0\mod_1173254503420_6.docx @ 470 @ @ 1
11.2
Überwachung
Die angegebenen Überwachungs- und Wartungsintervalle gelten für normale Bedingungen und Ein-Schicht-
Betrieb. Bei erschwerten Einsatzbedingungen, wie z.B. häufigem Betrieb unter Volllast oder besonderen
Umgebungsbedingungen wie z.B. Hitze, Staub etc., müssen die Intervalle entsprechend verkürzt werden.
Pos: 16.1 /1_HADEF/13-PRÜFUNG/*Ü1*/#. Kapitel - Prüfung @ 0\mod_1173264087196_6.docx @ 506 @ @ 1
12
Prüfung
Pos: 16.2 /1_HADEF/13-PRÜFUNG/Wiederkehrende Prüfung/01.Wiederkehrende Prüfung @ 0\mod_1175675257580_6.docx @ 3163 @ @ 1
12.1
Wiederkehrende Prüfungen
Unabhängig von den Vorschriften der einzelnen Länder sind die Hebezeuge mindestens einmal jährlich
durch eine befähigte Person oder eine anerkannte befähigte Person bei Kranen, auf ihre Funktionssicherheit
zu prüfen.
Pos: 16.3.1 /1_HADEF/13-PRÜFUNG/Winde+Seilzug/01.Drahtseil @ 0\mod_1175675766898_6.docx @ 3177 @ @ 1
12.2
Drahtseil
Sachgerechte Durchführung der Überwachung gem. den gültigen, nationalen Vorschriften „Grundsätze für
Seiltriebe – Überwachung im Gebrauch".
Vor jedem Schichtbeginn muss eine Sichtprüfung erfolgen auf:
Verschleiß
Verformung
Anrisse
Korrosion
Schäden sind sofort dem Verantwortlichen zu melden, beschädigte und verschlissenen Seile und
Lastaufnahmemittel müssen ersetzt werden.
Pos: 16.3.2 /1_HADEF/13-PRÜFUNG/Winde+Seilzug/02.Tabelle-Inspektionsintervalle - Teil 1 - Alle @ 0\mod_1175676662604_6.docx @ 3190 @ @ 1
12.3
Inspektionsintervalle
Prüfung des Gerätes durch eine befähigte Person
(wiederkehrende Prüfung)
Schraubenverbindungen prüfen
Funktion der Bremse prüfen
Bremse – Luftspalt prüfen (nur bei elektrischen Geräten)*)
Überlastsicherung (soweit relevant)
Drahtseil reinigen und ölen
Drahtseil und Seilendbefestigungen –
auf Beschädigungen und Verschleiß prüfen
Lastaufnahmemittel und Lasthaken –
auf Anrisse und Verformung überprüfen
*) nicht bei EX-Ausführung
Pos: 16.3.3 /1_HADEF/13-PRÜFUNG/Winde+Seilzug/02.Tabelle-Inspektionsintervalle - Teil 2 - Zusatz 220/15 @ 3\mod_1417014950139_6.docx @ 28125 @ @ 1
HINWEIS!
Bei ständigem Arbeiten mit bis zu 100% der Nennlast: Wartung nach 100 m Heben und Senken
Bei ständigem Arbeiten mit bis zu 50% der Nennlast: Wartung nach 200 m Heben und Senken
Folgende Arbeiten durchführen:
Leichtgängigkeit der Kurbel prüfen
Einrastfunktion der Sperrklinken prüfen
Verschleiß der Bremsscheiben bzw. des aufgeklebten Bremsbelages prüfen
Pos: 17.1 /1_HADEF/14-WARTUNG/*Ü1*/#. Kapitel - Wartung @ 0\mod_1172647693186_6.docx @ 408 @ @ 1
12
bei
tägliche Prüfun-
Inbetriebnahme
gen
X
X
X
X
X
1.Wartung
Prüfung, Wartung
Prüfung, Wartung
nach
alle
3 Monaten
3 Monate
X
X
Prüfung, Wartung
alle
alle
12 Monate
60 Monate
X
X
X
X
X
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