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Sorgfaltspflicht Des Betreibers; Anforderungen An Das Bedienpersonal - HADEF 260/76 Montage-, Betriebs- Und Wartungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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2.2

Sorgfaltspflicht des Betreibers

GEFAHR!
Nichtbeachtung der Instruktionen dieser Anleitung kann zu unvorhersehbaren Gefährdungen führen.
Für daraus resultierende Sach- oder Personenschäden wird von HADEF keine Haftung übernommen.
Das Gerät wurde unter Berücksichtigung einer Risikobeurteilung und nach sorgfältiger Auswahl der
einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut.
Es entspricht damit dem Stand der Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Schnittstelle unseres Lieferumfangs ist das komplette Gerät von der Aufhängung bis zum Lasthaken bzw.
der Steuerung, falls diese im Auftrag enthalten ist. Weitere Betriebsmittel, Werkzeuge, Anschlagmittel sowie
Hauptenergiezuführungen müssen gem. den entsprechenden Richtlinien und Vorschriften montiert werden.
Für explosionsgeschützte Geräte müssen all diese Teile für den Explosionsschutz zugelassen bzw.
geeignete sein. Hierfür ist der Betreiber verantwortlich.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn alle dafür
erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers des Gerätes,
diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu kontrollieren.
Betriebsanleitungen um Anweisungen einschließlich Aufsichts- und Meldepflichten zur Berücksichtigung
betrieblicher Besonderheiten, z.B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufe, eingesetztem Personal,
ergänzen.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass:
 das Gerät nur bestimmungsgemäß verwendet wird
 das Gerät nur in einwandfreiem, funktionstüchtigen Zustand betrieben wird und besonders die
Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
 erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für das Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturpersonal
zur Verfügung stehen und benutzt werden.
 die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort des Gerätes zur
Verfügung steht.
 nur qualifiziertes und autorisiertes Personal das Gerät bedient, wartet und repariert.
 dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes
unterwiesen
wird,
Sicherheitshinweise kennt.
 alle ggf. an dem Gerät angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise nicht entfernt werden und leserlich
bleiben.
 die bauseitigen Einrichtungen müssen den aktuell gültigen ATEX-Vorschriften entsprechen..
WARNUNG!
Es ist nicht zulässig konstruktive Veränderungen an dem Gerät vorzunehmen!
2.3

Anforderungen an das Bedienpersonal

Mit der selbsttätigen Bedienung der Geräte dürfen nur befähigte Personen betraut werden, die hierzu
geeignet und hiermit vertraut sind. Sie müssen vom Unternehmer zum Bedienen der Geräte beauftragt sein.
Das Personal muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung und hier besonders das Kapitel
Sicherheitshinweise, gelesen haben.
Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich an dem Gerät tätig werdendes Personal, z.B. beim
Rüsten, Warten oder Instand setzten.
4
Gefährdung durch Elektrizität.
Gefährdung in explosionsgefährdeten Bereichen.
sowie
die
Bedienungsanleitung
und
insbesondere
die
darin
enthaltenen
5.52.246.00.00.01

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