Wird das Gerät in Bewegung gesetzt, sind Personen in unmittelbarer Nähe
durch Rufen aufmerksam zu machen!
Die Geräte sind nicht für Dauerbetrieb bestimmt. Die Einschaltdauer der
Motoren (siehe technische Daten) sowie die Restlebensdauer der Geräte gemäß
Triebwerkgruppe und Beanspruchung (siehe Restlebensdauerermittlung) sind
zu beachten.
Die Geräte nie über die angegebene zulässige Tragfähigkeit belasten! Sollte
versehentlich eine zu schwere Last angeschlagen werden, unterbricht die von
uns eingebaute und eingestellte Überlastsicherung das weitere Heben der Last.
Es ist nicht gestattet durch Manipulation an der Überlastsicherung eine größere
Last zu heben, als dies die Tragfähigkeit der Geräte zulässt!
Tauschen Sie verschlissene, gelängte oder beschädigte Seile sofort gegen neue
Seile aus!
Das Anschlagmittel oder die Last muss sicher im Lasthaken eingehängt sein
und im Hakengrund aufliegen. Zur Verhinderung des Herausgleitens des
Anschlagmittels oder der Last aus dem Lasthaken, muss die Sicherungsfalle
des Hakens stets geschlossen sein!
Senken der Last beenden, wenn die Last aufsetzt oder daran gehindert wird sich
weiter abzusenken!
Niemals mit dem Seil eine Last umschlingen und das Seil nicht über Kanten
umlegen oder ziehen!
Das Schrägziehen und Schleifen von Lasten und das Losreißen festsitzender
Lasten ist verboten!
Beschädigte Lasthaken niemals (z. B durch Hammerschläge) richten sondern
durch Originalhaken austauschen!
6.4
Anforderungen an das Bedienungspersonal
Mit der selbsttätigen Bedienung der Geräte dürfen nur Personen betraut werden, die hierzu geeignet
und hiermit vertraut sind. Sie müssen vom Unternehmer zum Bedienen der Geräte beauftragt sein.
Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die Betriebsanleitung vorhanden und dem
Bedienungspersonal zugänglich ist.
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