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Nexus NX2 Installationsanleitung Seite 65

Autopilot
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Deutsch
ALLGEMEINES
Alle unsere Produkte sind entsprechend dem höchsten Industriestandard konstruiert und
hergestellt. Wenn die Geräte gemäß der Gebrauchsanleitung korrekt installiert sind,
ordnungsgemäß gewartet und richtig bedient werden, werden sie lange und zuverlässig
arbeiten. Unser internationales Netzwerk von Vertretungen steht Ihnen in allen
Wassersportrevieren auf der Welt mit Informationen und Hilfe zur Verfügung, wenn Sie es
wünschen.
Bitte lesen Sie die Garantiekarte aufmerksam, füllen Sie sie aus und senden Sie sie
zur Registrierung an Ihre nationale Vertretung.
GARANTIEEINSCHRÄNKUNG
Die Garantie erstreckt sich auf den Ersatz von defekten Teilen, sofern es sich um
Herstellungs- oder Materialfehler handelt, und den Arbeitslohn bei einer Reparatur im
Kaufland. Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Kaufdatum im
Einzelhandelsgeschäft oder der Werftübergabe.
Diese Herstellergarantie ist die einzige Garantie und andere Fristen, sei es ausdrücklich
oder stillschweigend, finden keine Anwendung. Der Hersteller schließt insbesondere die
stillschweigende Zusicherung für den Einsatz des Gerätes für einen bestimmten Zweck
aus.
GARANTIEBEDINGUNGEN
· Die mitgelieferte Garantiekarte in Verbindung mit der Rechnung als Beleg für das
Kaufdatum sind Voraussetzung für Garantieansprüche.
· Die Garantie ist nicht übertragbar und bezieht sich ausschließlich auf den Erstkäufer.
· Die Garantie gilt nicht: - für Erzeugnisse mit entfernter Seriennummer - bei falsch
eingebauten Geräten - bei Beschädigungen auf Grund falscher elektrischer Absicherung -
bei unsachgemäßem Gebrauch - bei äußeren Einwirkungen - für Veränderungen und
Reparaturen an den Geräten, die nicht durch den Hersteller oder die nationale Vertretung
zugelassen wurden - für den Gebrauch außerhalb des für das Gerät vorgesehenen
Zweckes.
· Der Hersteller haftet nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden, die aus einer
Fehlfunktion seiner Geräte herrühren. Der Hersteller haftet nicht für Personenschäden
aller Art, die durch die Benutzung seiner Geräte herrühren.
· Der Hersteller, seine nationalen Vertretungen oder Verkäufer haften nicht für Kosten, die
- aus Probefahrten - aus Überprüfung des Einbaus durch Dritte - aus Besichtigung des
Bootes zwecks Auswahl des Gerätes - entstehen, sei es während oder außerhalb der
Garantiezeit.
· Der Hersteller hat das Recht, innerhalb der Garantiezeit zu Reparaturzwecken
zurückgegebene Geräte durch ähnliche gleichwertige Geräte zu ersetzen, wenn die
Reparatur nicht in einer annehmbaren Zeit erfolgen kann.
· Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch diese Garantiefristen und -
Bedingungen nicht berührt.
VERFAHREN
Das beanstandete Gerät muss an die nationale Vertretung oder an einen von ihr
benannten Händler des Landes geschickt werden, in dem das Gerät gekauft wurde.
Berechtigte Reklamationen werden erledigt und das Gerät kostenfrei an den Kunden
zurückgesandt.
Wenn das Gerät in einem anderen Land benutzt wird als in dem, in dem es gekauft wurde,
kann es an die dortige nationale Vertretung oder an einen von ihr benannten Händler
geschickt werden. In diesem Fall ist die Garantie auf den Ersatz von Teilen beschränkt.
Lohn- und Frachtkosten werden dem Kunden zu annehmbaren Preisen belastet.
GARANTIEAUSSCHLUSS
Unsere Geräte stellen nur eine Hilfe zur Navigation dar und entbinden den Benutzer nicht
von
Seemannsbrauch alle möglichen Unterlagen hinzuziehen und immer die voraussichtlich
ungünstigste Situation annehmen.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, im Sinne der laufenden Produktentwicklung
Veränderungen an den Produkten ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
GARANTIE
den
Pflichten
ordentlicher
Seemannschaft.
Der
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AUTOPILOT
Schiffsführer
muss
nach

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